„Psycho-Terror reicht bei Stalking laut Bundessozialgericht nicht aus, um Opferrente zu bekommen. Gibt es gemeinsame Kinder, werden Opfer ihren Peiniger kaum los.“
Weiter hier:
http://m.welt.de/vermischtes/article13102581/Taeter-mit-Umgangsrecht-Wenn-der-Kindsvater-stalkt.html