Eine Mutter zum Thema „Bindungsintoleranz“

Zum Thema „Bindungstoleranz“:

Seit ich in Sachen Familienrecht zugange bin, werde ich immer wieder mit dem Begriff der „Bindungstoleranz“ oder auch der „Bindungsintoleranz“ konfrontiert. Ein Begriff, den ich schon wenige Wochen nach der Trennung vom Vater meiner Kinder unterstellt bekam und den ich noch nie zuvor gehört hatte. In der ganzen hoch emotionalen Phase traf mich der Vorwurf der Bindunginstoleranz wie ein Blitz.

Das perfekte Totschläger-Argument.

Ich sagte mir immer wieder, dass ich es doch war, die immer wieder versucht hat, ihm die Kinder schmackhaft zu machen, dass ich die Kinder doch auf seinen Nachnamen hatte umbenennen lassen, dass ich ihm das Sorgerecht erteilt hatte. Und dass er doch den damals 2 1/4-Jahre alten Kindern vorgesagt hat: „Mama böse! Mama kaputt machen!“

Aber es half alles nichts, ich – die Mutter – musste permanent Beweise für meine „Bindungstoleranz“ erbringen.

Erst Jahre später (leider, ich hätte schon viel früher danach fragen sollen) sprach ich eine Kinder- und Jugend-Therapeutin auf diese Begrifflichkeiten an und sie war ziemlich überrascht darüber, dass man in der Justiz auf derlei stigmatisierende und in der Psychologie inexistente Waffen zurückgreift.

Es gibt in der Psychologe weder das eine noch das andere.

Es handelt sich um eine reine Erfindung, die dazu herhalten soll, Frauen zu bestrafen.

Ein Vater, der „überhört“ dass sein Kind zu seiner Mutter möchte und es dazu zwingt, bei ihm zu bleiben, handelt destruktiv, sowohl dem Kind gegenüber, als auch der Mutter. Bevor man Kinder von ihren Müttern trennt sollte man erst einmal sicher stellen, dass der Vater in der Lage ist, die Wünsche seines Kinder zu hören, wahrzunehmen und zu respektieren. Erst dadurch verdient er sich seine wirkliche Vaterschaft.

Aber nicht, wie in Deutschland praktiziert, Mutter und Kind entwurzeln, um dann, wenn das Kind leidet, die Mutter für diesen „Missstand“ abzustrafen.

Das ist purer Narzissmus.

 

Vrouwe Justitia Zutphen