In Deutschland gibt es ca. 50 000 Umgangsverfahren pro Jahr.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Familiengerichte2100220167004.pdf?__blob=publicationFile
Für alle von diesen betroffenen Kindern strebt die Wechselmodell – und Väterlobby eine „Homologisierung“ des Umganges an. Sie nennt dies „Beweislastumkehr“. D.h.: Streiten sich Eltern über den Umgang (was in Deutschland bei grob gerechnet 50 000 – 100 000 Kindern pro Jahr der Fall ist), soll für diese ca. 50 000 bis 100 000 betroffenen Kinder pro Jahr Kinder automatisch ein Wechselmodell als beste Betreuungsform angenommen werden, aus dem sich dann ein Elternteil herausklagen muss. D.h. das Wechselmodell ist der Ausgangspunkt, und man kommt in die Beweislast, dieses aufheben zu müssen und eine rechtliche Begründung dafür liefern zu müssen, dass dieses Modell nicht gut für die eigene Familie ist.
Was dieser ganze Wahnsinn statistisch, de facto und in der Realität für die Kinder bedeutet, sollen einmal folgende Zahlen illustrieren:
Aus dem Familienreport 2013, teilweise im Wortlaut:
Die meisten Familien leben heute in einem Zwei- bzw. Zuverdienermodell mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer in Teilzeit erwerbstätigen Mutter.
Väter arbeiten durchschnittlich und inklusive regelmäßiger Überstunden 41 Stunden pro Woche und sind somit weit über einer vollzeitnahen Teilzeit.
Demgegenüber arbeiten in Deutschland gerade einmal 25 % der Mütter mit minderjährigen Kindern Vollzeit.
Nur 67 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern sind überhaupt erwerbstätig, 33% widmen ihre gesamte Zeit der Sorgearbeit.
Mütter leisten, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, nach wie vor doppelt so viel unbezahlte Arbeit wie Väter. 2012 waren es am Tag durchschnittlich 5:40 Stunden im Vergleich zu 2:57 Stunden bei den Vätern.
Klicke, um auf 160928_Langfassung_Zukunftsreport_Familie_2030_final.pdf zuzugreifen
Ein Wechselmodell per Regelfall würde für die Mehrzahl der Kinder in Deutschland bedeuten, dass sie die Hauptbezugsperson verlieren, und Mütter dafür klagen müssten, dass sie die Hauptbezugsperson „wiederbekommen“. Da dies nicht funktioniert (bis ein Verfahren zur Aufhebung des Wechselmodells zu Ende geführt worden ist, ist die Bindungsstörung bereits eingetreten), entstehen bei den Kindern Erkrankungen, die nicht wieder gutzumachen sind.
Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen.
Auch wenn ich keine Untersuchungen darüber finden konnte, so sagt mir mein Menschenverstand, dass bei den ca. 50 000 Umgangsverfahren pro Jahr es große Überlappungen mit den 127 000 von Partnerschaftsgewalt betroffenen Personen gibt – Partnerschaftsgewalt dürfte in der Mehrzahl der Fälle zu strittigen Trennungen und Umgangsstreitigkeiten führen.
Zum Verlust der Hauptbezugsperson kommt statistisch gesehen also auch noch die Beweislast für Frauen (diese betrifft es ja zu 82% laut der Erhebungen des statistischen Bundesamtes), Partnerschaftsgewalt nachweisen zu müssen, was innerhalb eines Umgangsverfahrens z.Zt. häufig dazu führt, dass einer Frau, die keine eindeutigen Beweise hat, eher Bindungsintoleranz vorgeworfen wird, statt ihr zu glauben. Die Folge: Frauen trauen sich nicht, die Gewalt zu benennen. Auch diese Kinder sind dann von einem zutiefst toxischen Aufwachsen in einem Wechselmodell betroffen.
https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2016/Presse2016/161122_Partnerschaftsgewalt.html
Ich hoffe, dass sich Politiker einmal die Mühe machen und mit Hilfe der Statistik den Unsinn nachprüfen, der von der Väter- und Wechselmodelllobby gefordert wird.