Offener Brief zum Thesenpapier der Expertenkommission des BMJV

Zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“

Expertenkommission

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Lambrecht,

mein Name ist Karoline Ruhdorfer, Beamtin und dreifache Mutter. Seit einigen Jahren beobachte ich mit Sorge die Entwicklung im Kindschaftsrecht.

Durch meine Arbeit in der Selbsthilfegruppe „Mütterinitiative-Mamas wehren sich“ erlebe ich die schlimmen Folgen hautnah, die sich aus den gesteigerten Männerrechten für Mütter und ihre Kinder ergeben. Möglicherweise lesen Sie dies mit Verwunderung, denn regelmäßig werden Väterrechtsgruppen im Bundesjustizministerium vorstellig, um ihre (vermeintliche) Rechtlosigkeit mit viel Vehemenz zu beklagen und mehr Rechte für sich einzufordern. Dies immer unter dem Vorwand des Kindeswohles. Ja liebe Frau Dr. Lambrecht, ich bekenne mich dazu, parteiisch zu sein. Mein Einsatz gilt den Müttern und ihren Kindern. Aus dem einfachen Grund, weil sie von Anfang an tief emotional miteinander verbunden sind, umso mehr irritiert mich, dass zuzüglich zu den in den letzten Jahrzehnten erfolgten „Verbesserungen“ der Väterrechte, insbesondere die der nicht mit der Mutter verheirateten Vaters jetzt nochmal eins draufgesattelt werden soll. Man fragt sich: Wohin soll die Reise gehen? Ist das noch unter Gleichstellung zu verbuchen oder ist das vielmehr eine neue Form Unterwerfung der Frau unter den Mann? Den Rechten des Vaters stehen ja kaum wirkliche Pflichten gegenüber. Wenn er Umgang mit dem Kind möchte, wird er auch jetzt schon von den Familiengerichten zugestanden, unabhängig davon, ob das Kind (und seine Fürsprecherin, die Mutter) das möchte oder nicht. Hat der Vater keine Lust auf Kindesumgang gibt es kein Gericht der Welt, das ihn dazu verdonnert. Wenn er bereit ist Kindesunterhalt zu zahlen, ist das schön, will er nicht- auch gut. Dann springt halt der Steuerzahler ein. Weil das alles noch nicht reicht gibt es das oben genannte Thesenpapier zum Sorge- und Umgangsrecht.

Hier meine Kritik:

  1. Berufung der Experten

Frau Dr. Hildegund Sünderhauff
Man kann sie mit Fug und Recht als Deutschlands aktivste Verfechterin des sog „Wechselmodells“, dem Lieblingsthema aller Väterrechtsorganisationen bezeichnen. Sie schrieb ein dickes Buch zum Thema und zog von Väterveranstaltung zu Väterveranstaltung um den dort Anwesenden zu erzählen, was sie gerne hören möchten.


Herr Dr. M ichael Coester

Lt. Wikipedia setzt er sich besonders für die Verbesserung der Rechtsstellung des nichtehelichen Vaters ein. Im Umkehrschluss also eine Verschlechterung der Rechtsstellung der nichtverheirateten Mutter.

Frau Dr. Isabell Götz

Einer zahlt, einer betreut – dass ist nicht mehr zeitgemäß“. Diesen Satz hörte ich das erste Mal im Zuge einer Väterveranstaltung. Dazu ist zu sagen, dass ich keine ledige Mutter kenne, die nicht berufstätig ist. Ich weiß noch nicht, ob Frau Dr. Götz von Väterrechtlern abschreibt oder sie selbst deren Stichwortgeberin ist.

Frau Dr. Eva Schumann

Fleißige Verfechterin des vom Gericht beschlossenen Wechselmodells.

Ausschnitt aus einem Interview vom 23. Juli 2019:

Im Zentrum hat dabei das Wohl des Kindes zu stehen. Um zu bestimmen, welche Formen der Betreuung dem Kindeswohl am besten entsprechen, bedarf es der Expertise anderer wissenschaftlicher Disziplinen, insbesondere der Entwicklungspsychologie. Vor dem Hintergrund ihrer Erkenntnisse wird zu erörtern sein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Wie lassen sich zudem einvernehmliche Regelungen der Eltern zur geteilten Betreuung befördern? Und welche Bedeutung sollte dem Willen des Kindes zukommen?“

Klare Ansage von Frau Dr. Schumann: Entrechtung der Mutter und Marginalisierung der Meinung des Kindes.

Frau Eva Becker

Macht sich Gedanken in einem Interview zum Thema: Mehr Geld verdienen im Familienrecht (Interview mit Henke, Dr. Lührig veröffentlicht am 03.01.2018)

Kommentar zu den Experten

Gut die Hälfte der Experten der Arbeitsgruppe sind bei einfacher Internetrecherche als Unterstützer der Neumaskulinisten, die sich häufig in Väterrechtsorganisationen organisieren, zu erkennen. Sämtliche Experten sind Juristen, die an den Schaltstellen der Macht angekommen sind.

Ich hätte mir eine/n Experten/in gewünscht, der/die Erfahrung in einem Frauenhaus oder in einer Beratungsstelle für Gewaltopfer sogenannter Häuslicher Gewalt gesammelt hat. Es fehlt die Vertreterin einer Frauenrechtsorganisation, die sich für die Rechte lediger/geschiedener Mütter einsetzt. Es fehlt ein/e Pädagoge/in, die die Folgen für betroffene Kinder einschätzen kann.

  1. Zum Inhalt des Thesenpapiers

A1

Die Autoren sind der Ansicht, dass aufgrund der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und der damit eingetreten Entwicklungen weiterer Reformbedarf besteht.
Tatsächlich ist auch das Sorgerecht für ledige Väter (2013) ein weiterer Schritt in diese Richtung. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass seit über 20 Jahren diese Salamitaktik zur
Entrechtung der Mütter, die aber trotzdem weiterhin in der Hauptverantwortung für die Kinder stehen, geführt hat. Es ermöglicht so manchem Vater seine Machtspielchen über das neue Kindschaftsrecht auf Kosten der Mutter zu führen. Alles unter dem Vorwand des Kindeswohles.

B10

Leitprinzip der Gewaltfreiheit in der Erziehung.
Hier stimme ich mit den Autoren vollkommen überein. Die Gewaltfreiheit sollte sich allerdings auch auf sämtliche Beteiligten der Familiengerichtsbarkeit und derer Helferinstitutionen beziehen. Insbesondere bin ich gegen die Durchsetzung des Umganges bei Babys und Kleinkindern mit körperlicher Gewalt und Drohungen (bei größeren Kindern).

C13

Die Inhaberschaft der gemeinsamen elterlichen Sorge soll nicht mehr davon abhängen, ob die Eltern bei der Geburt miteinander verheiratet sind.

Schlimm genug, dass eine Mutter, im Leben und ihren Mann stehend, für jede Kindergartenanmeldung die Unterschrift des Vaters ihres Kindes erbitten muss. Mit Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt, kann selbst die Namensgebung zum Problem werden. Soll der Standesbeamte mit der Ausstellung der Geburtsurkunde warten bis das Verfahren am Familiengericht abgeschlossen ist und endlich der Name des Kindes feststeht?

Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass ein Mindestmaß an Konsens der Eltern vorhanden ist. Dieser Konsens ist sicherlich nicht gegeben bei sogenannter Häuslicher bzw. Beziehungsgewalt. Ich möchte hier eindringlich an die Istanbul-Konvention erinnern, der sich auch die Bundesregierung verpflichtet hat. Ich fordere eindringlich: Keine automatisierte gemeinsame elterliche Sorge ohne eine eingehende Prüfung der Einwendungen der Mutter. Gewaltschutz vor Vaterrecht muss gelten!

C16

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (zusammenlebend oder nicht), die sich nicht einigen können, sollen eine Entscheidung des Familiengerichtes beantragen können.

Dazu sei gesagt, dass sich seit 2013 die Zahl der Verfahren verdoppelt hat. Und mit den neuen Regelungen wird dieser Trend noch an Fahrt aufnehmen. Damit ist auch der Wunsch der Expertin Eva Becker erfüllt, die sich schon längst Gedanken gemacht hat, wie man mehr Geld im Familiengericht verdienen kann.

E27+D22

Umgang soll nur noch zur Regelung des Kontaktes des Kindes mit Dritten gelten. Betreuung endet nicht mit Trennung der Eltern.

Heißt das, dass Umgangsregelungen z.B. für den Vater wegfallen und dieser nach Belieben in der Wohnung des Kindes (und somit zumeist der Mutter) erscheinen kann?

Wir als Mütterinitiative verwehren uns vehement gegen diesen Eingriff in unser Privatleben und lehnen diesen Passus entschieden ab!

F33

Anzahl bestehender Beratungsangebote soll erhöht werden.

Eva Becker: Mehr Geld verdienen im Familiengericht soll auch für den anhängigen wachsenden Beratungsapparat gelten, dank der neuen rechtlichen Regelungen.

G35

Der Wille des Kindes soll in der Regel gelten, mit folgenden Einschränkungen: Es muss reif genug sein, sein Wunsch darf nicht seinem Kindeswohl widersprechen oder irgend- welche anderen Dinge stehen seinem Wunsch entgegen.

Mit einem Wort, das Gericht entscheidet, was geschehen soll. G 36 ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Der Kindeswille soll in der Regel keine Auswirkung auf Entscheidungen im Familiengericht haben.

Zur elterlichen Sorge im Übrigen:

Wir lehnen es ab, dass das Sorgerecht auf mehr als zwei Personen (Mutter und Vater) übertragen werden kann. Jeweilige Lebenspartner von Mutter oder Vater können zwar in die Betreuung eingebunden sein, dürfen aber keine juristische Entscheidungsbefugnis haben. Dies widerspricht dem Kindeswohl und würde im Konfliktfall nur weitere Verfahren nach sich ziehen. (Eva Becker: Mehr verdienen im Familienrecht).

Mit freundlichen Grüßen

Karoline Ruhdorfer

16 Mathilde Riede-Hurt, gewebter Gobelin, Mutter und Kind, 1965

 

Hörst du die Kinder weinen ? – Offener Brief an die Familienkommission

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang übersende ich Ihnen eine Fallsammlung, vorerst sind 22 Fälle (einige Fragen sind nicht beantwortet wurden, da sie nicht zutreffend waren) zusammengetragen worden.

Da Sie selbstverständlich nicht bei einzelnen Fällen beratend tätig sein können, sind die Fälle ohne Namen nur mit Städten versehen.

Ich bin vor einem halben Jahr einigen Mütterinitiativen beigetreten, da ich Hilfe für meine Tochter und ihrem 2 jährigen Sohn erhoffte. Was ich dort erlebe macht mich als Oma und auch als Dipl. Sozialpädagogin fassungslos.

Zum Teil bestehen diese Initiativen aus mehr als 1000 Müttern und auch Omas.

Herr Prof. Dr. Leitner sagte vor kurzem gegenüber einer Zeitschrift, dass seit ca. 20 Jahren, öfter Mütter und ihre Kinder die Leidtragenden von mängelbehafteten Gutachten sind. Dies geht bis zur Diffamierung, Abwertung und Verleumdung von Müttern, um ihnen die Kinder zu nehmen und eigene Ideologien und Überzeugungen gesetzmäßig durchzusetzen.

Der neueste Fall in Thüringen, macht dies besonders deutlich: Einer Mutter wird die Entführung ihres eigenen, von ihr zur Welt gebrachten 3 jährigen Kindes vorgeworfen! Sie wird gejagt wie eine Schwerverbrecherin – mit vollem Namen und Bildern. In anderen – nicht familienrechtlichen – Fällen wird solch eine öffentliche Hetzjagd erst nach reiflicher Überlegung in Erwägung gezogen (meist sind es Menschen, die für andere Menschen eine Gefahr darstellen).

Ich möchte die Flucht einer Mutter mit ihrer Tochter nicht unbedingt gut heißen, allerdings kenne ich inzwischen so viele Fälle, dass ich das Verhalten der Mutter verstehen und nachvollziehen kann. Warum man seit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge, zu immer drastischeren Maßnahmen gegen Mütter greift, konnte mir bisher niemand erklären. Das geht von Drohungen des Entzugs des Sorgerechts, über Umgangsauschluss bis hin zur Inobhutnahme.

Müttern wird verboten ihre Kinder zu schützen, zu Ärzten zu gehen, im Kindergarten zu trösten, zu stillen, in Urlaub zu fahren, zu drücken, zu kuscheln, gemeinsam im Familienbett zu schlafen, zusammengefasst, alles zu tun was eine liebende Mutter bisher ausgemacht hat.

Wenn Mutter es trotzdem tut, wird sie vor Gericht als bindungsintolerant, erziehungsunfähig, psychisch krank und als Übermutter dargestellt und agiert dadurch kindeswohlgefährdend. Sie soll ein sich weigerndes und schreiendes Kind in das Auto des Vaters pressen und ihm erklären, das wäre gut für das Kind.

Dann kommen alle Institutionen, die wissen wie sie eine Mutter disziplinieren, mit Drohungen, mit finanziellem Ausbluten und vielem mehr. Babys, Säuglinge, Kleinstkinder werden zu erweiterten Umgängen bis hin zu Wechselmodellen gezwungen und die Mutter kann den Kindern nicht helfen.

Meine Tochter sagte einmal, dieses Weggeben des eigenen Kindes ist wie eine Amputation und wird immer wieder von allen Beteiligten – auch gegen den Willen des Kindes – verlangt. Fühlt ein Kind sich nicht gut, so spielt das keine Rolle, denn es muss nach Richterbeschluss.

Was machen Erwachsene, wenn es ihnen nicht gut geht, fahren sie dann auch weg von ihrer vertrauten Umgebung?

In unseren Fällen geht es nicht vorrangig um Mütter, sondern um Kinder. Ich wollte u.a. damit aufzeigen, dass Mütter immer mehr verzweifeln und daran erkranken bis hin zur Erwerbsunfähigkeit, da sie ihre Kinder nicht mehr schützen können, wenn sie ihre Töchter und Söhne schreiend zum Umgang zwingen müssen, da der Vater mit einer anwesenden Polizeistreife droht und/oder gerichtliche Verfahrensbeteiligte die Mutter erpressen, oder wenn die Kinder einfach aus dem Kindergarten weggeholt werden, ohne jegliche Info an die Mütter.

In einem Fall hat ein couragierter Schuldirektor ein verzweifeltes, weinendes, sich erbrechendes Kind an den Kindsvater nicht herausgegeben. Ein anderes Kind droht vor lauter Verzweiflung damit, sich das Leben zu nehmen, wenn der Zwangsumgang nicht endlich aufhört. Ein Kind schreit stundenlang im Auto, dass es nicht zum Kindsvater will und zerstört dabei die Sitze im Auto. Kleinstkinder und Babys kommen total verstört vom Wechselmodell zurück und die einst geliebte Mutter wird weggestoßen, wie ein Vorwurf, da die Mutter all dies zulassen musste und das Kind nicht beschützen konnte.

Das Kind schreit nach Umgängen oft stundenlang und auf Grund dessen muss die Mutter mit ihm in die Notaufnahme.

Kleinstkinder und Kleinkinder, die nie von der Mutter getrennt waren, dürfen von einen Tag auf den anderen die Mutter 3 Nächte oder mehr nicht sehen und wissen nicht, warum die Mutter nicht da ist und ob sie sie wiedersehen.

Kinder, die vorher völlig gesund und lebensfroh die Welt erkundet haben, müssen plötzlich in Therapien und psychologische Behandlungen, bekommen aufgrund von Zwangsumgängen Pflegestufen, Panikattacken, uvm.

Bisher habe ich noch nicht die schlimmste Form der Zwangsumgänge erwähnt, die im Familienrecht überhaupt keine Rolle spielt, da sie dort von Müttern nicht erwähnt werden darf. Im Gegenteil: Betroffene Mütter raten anderen Mütter davon ab, da es im Familienrecht als Rachegefühl der Frau angesehen wird und von Gutachtern/Sachverständigen als Missbrauch mit dem Missbrauch betitelt wird.

Sexueller Missbrauch und Gewalt in der Ehe wird von Familiengerichten häufig ignoriert und negiert. Ignoriert werden auch parallel laufende Strafprozesse gegen den anderen Elternteil, Ordnungsverfahren (z.B. wegen Stalking mittels Missbrauch der Dienststellensoftware durch einen Polizisten), nachweislicher Drogen- und Alkoholkonsum des Vaters, nachweislich dokumentierte Verletzungen durch den Partner und Vater u.v.m.

Wechselmodelle werden trotz Hinweise durch Sachverständige und BGH Urteile auch bei Hochstrittigkeit, geringem Alter der Kinder etc. und bei Gewaltvorkommnissen durch den Kindsvater rechtswidrig zwangsangeordnet.

Weigert sich eine Mutter, das Kind heraus zu geben, um es zu schützen, drohen Geld- oder Haftstrafen.

Alle Dinge, die ich hier nur kurz angerissen habe, sind nachweislich passiert und passieren immer noch täglich und mehrfach – überall in Deutschland.

Eine nicht erfreuliche Rolle spielen hierbei Jugendamt, Gutachter, Verfahrensbeistände und Richter. Häufig machen sich diese im Zusammenschluss, dann auch mit Anwälten, bekannt als Cochemer Modell oder Münchner Modell oder X/Y Modell oder Arbeitskreis unter anderem Name schuldig an Mutter und Kind.

Die Fälle, die ich Ihnen als Fallsammlung zu sende, ähneln sich und man kann daraus bereits eindeutige Rückschlüsse ziehen, aber …. sie sind nur die Spitze des Eisbergs.

Viele Mütter haben den Glauben an das Rechtssystem verloren, geben auf nach jahrelangen Prozessen, haben ihre Kinder ohne Schuld längst verloren, benötigen Energie und Kraft für ihren weiteren Kampf oder dem vielleicht 20. Verfahren, sind inzwischen mittellos oder vertrauen den Institutionen und der Politik, die dies alles zulässt, nicht mehr. Man verwehrte ihnen Gehör vor dem Gericht und nun erwarten sie kein Gehör durch die Politiker, die Hoffnung ist längst der Resignation gewichen.

Als meine Familie im August 2018 mit dem Familienrecht in Kontakt kam, war ich voller Zuversicht, dass man den Lügen (nachweislich widerlegt) keinen Glauben schenkt und der Mutter zuhört. Ich wurde eines Besseren belehrt und sah zu, wie der Kindsvater und das Familienrechtssystem die kleine Seele und den Willen eines 2-jährigen Jungen brachen.

Oft habe ich gedacht, ….wer hört den Jungen still und leise weinen…, nur seine Mutter, sie weint leise und nicht hörbar mit ihm …. alle 3 Tage und kann im Moment doch nichts für ihn tun.

So wie ihr geht es so vielen Müttern und so viele Kinder und Mütter weinen still.

Anja C.

Betroffene Oma

58787606_437007356862139_4052628203024416768_nPicture by Jos Art

Spitze, Frau Giffey!

Sehr geehrte Frau Giffey,

in tiefer Fremdscham durfte ich letzte Woche wahrnehmen, wie unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Weltfrauentag in den Dreck zog, indem Sie, Frau Giffey, als Schirmherrin eines Väterrechtler-Preises einen Ehemann an diesem Tag als „Spitzenvater des Jahres“ auszeichneten und dessen Leistung alleine darin bestand, dass er sich um seine Kinder kümmert (Applaus, Applaus)!

Man merke: Hausarbeit und Kindererziehung sind immer noch beachtliche Leistungen. Aber nur wenn sie von Männern verrichtet werden. Ich spreche im Kollektiv, wenn wir Mütter, die seit Jahren die kostenfrei Care-Arbeit leisten, uns zurecht mit dieser Auszeichnung verarscht fühlen.

Und in den Nachwehen der weiblichen Entrüstung folgte dann schon gleich der nächste Fauxpas: Frau Familienministerin schmiss sich an den Hals sämtlicher Väterrechtler, um diese nach jahrelangen Mütterbashing mit der allseits eingeforderten Unterhaltsreduzierung zu beglücken.

Sie, Frau Giffey, rotzten ein paar Sätze heraus, die wie ein unfreiwillig abbekommenes Ejakulat an uns kleben bleiben: schleimig, eklig, stinkend:

„Wir brauchen deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen. Im Moment ist es ja so, dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat. Daher unterstütze ich das Bundesjustizministerium bei seinen Reformbestrebungen im Unterhalts- und Umgangsrecht.“

Wir sollen also nicht nur auf 5000€ Preisgeld für unsere für selbstverständlich befundene Arbeit verzichten, sondern auch zeitgleich noch auf einen Teil des Unterhalts, der schon jetzt von einem Großteil der Väter nicht gezahlt wird.

Haben Sie in der Schule aufgepasst? Kein Unterhalt minus Unterhaltsreduzierung ergibt nicht gleich Plus, oder wie sehen Sie das? Vielleicht sollten die Sozialdemokraten den ersten Teil ihres Namens einfach mal wegkürzen. Oder sich zumindest in der überübernächsten Wahlperiode mal mit sozialen Themen auseinandersetzen.

Gedemütigt bleiben sämtliche Frauen zurück, deren Ministerin Sie eigentlich sind.

Daher soll es auch nicht um den geehrten „Spitzenvater“ gehen, dessen Name genauso unbedeutend ist wie der der Preisverleiher, sondern um die Austronautin Frau Dr. Insa Thiele-Eich, die traurigerweise einen Doppelnamen trägt und sich somit offenbar dem patriarchischen Machtdiktat fügt.

Wird sich Frau Dr. Insa Thiele-Eich darüber freuen, dass Ihr Mann für etwas ausgezeichnet wird, dass für sie als selbstverständlich vorausgesetzt wird, nur weil sie Schamlippen statt einem Pimmel zwischen den Beinen trägt?

Dafür muss sie sich wohl in den nächsten Monaten/Jahren anhören, dass sie eine Rabenmutter sei, weil sie ihre Kinder ein Jahr alleine lässt? Und überhaupt, warum wird nicht sie geehrt, die nicht nur mit der Geburt der Kinder schon eine höhere Leistung als der Kindsvater mit dem Abspritzen seines Samens erbracht hat, sondern sich nebenbei– scheinbar auch ganz selbstverständlich – als Astronautin vorbereitet?

Welches Genderklischee wollen Sie, Frau Giffey, den jungen Leuten vermitteln?

Soll es ehrenwert sein, wenn Männer ins All fliegen (Alexander Gerst wird seit Monaten wie ein Superstar gehypt), Frauen aber nicht.

Soll es ehrenwert sein, dass Väter sich um ihre Kinder kümmern, Frauen aber nicht?

Soll es überhaupt so sein, dass Männer für jeden Furz ausgezeichnet werden, Frauen aber nicht?

Merken Sie selber langsam etwas?

Wissen Sie, meine Erfahrung ist, dass einige Mädchen zu Frauen heranwachsen, die jahrelang ein Defizit darin sehen, nicht von Jungen und später Männern wahrgenommen zu werden.

In diesem Sinne ist es ein Leichtes sich die Aufmerksamkeit seiner Begierdeobjekte darüber zu holen, indem frau sich den Ideologien dieser Männer nicht nur unterwirft, sondern sich diesen auch anbiedert.

Ich hoffe Sie erhalten mittlerweile die Aufmerksamkeit, die Sie benötigten. Eventuell bekommen Sie dann auch mal wieder den nüchternen Blick für das Wesentliche im Leben.54386809_736408573427226_5276321336921161728_n

Hochachtungsvoll
Jos Art

Wie hält Mutter Familiengericht nur aus?

Die Taktik, die Frederike fährt, ist ein harter Weg, vielleicht der härteste, einfach weil man bis aufs Blut bekämpft wird. Sich immer wieder wie irgendwas zwischen Don Quijote und Sisyphos vorkommt, behandelt wird wie ein Zwischenwesen aus Antichrist, Medusa und Dracula und immer wieder in seiner Entschlossenheit und Durchhaltevermögen herausgefordert wird, über eigene Grenzen gehen muss. Immer das große Ziel im Fokus, auch schwere Niederlagen und Verluste verkraften zu hat.

Natürlich muss jede Mama ihren eigenen Weg finden, den Weg den man authentisch und seiner Natur entsprechend verfolgen kann. Kindschaftssachen sind in der Regel kein Kurzstreckenlauf, gleichen eher dem Iron Man Extremdreikampf.

Aber was ich damit sagen will: Mamas, steht für Euch und Eure Kinder ein! Setzt klar Grenzen, lasst Euch nicht einschüchtern, vertraut Eurer Intuition, seid aktiv so weit ihr könnt, belest Euch, lasst Euch nichts als gegeben verkaufen, fragt nach Begründungen und Rechtsgrundlagen, macht Euch rechtlich fit! Auch jemand, dessen Wesen eher „leiser“ ist, kann mit guter Vorbereitung und Mut das Wissen auch anzuwenden den Personen im System etwas entgegensetzen. Auch wenn man manchmal trotz allem einfach nichts ausrichten – nicht ändern kann, an Entscheidungen, so ist das Gefühl alles gegeben zu haben und dennoch gescheitert zu sein, wesentlich besser verarbeitbar als eine Niederlage verkraften zu müssen, ohne in Kopf – Herz – Bauch sicher zu wissen, alles versucht zu haben. Das nimmt diese lähmende Ohnmacht, das Gefühl samt Kind(ern) verraten und verkauft, ausgeliefert zu sein.

Vergesst nie nie nie, ihr allein seid allesamt die einzige Person im gesamten Universum, die jemals physisch tatsächlich mit Euren Kindern verbunden war. Da kann der KV noch so ein Theater machen, das wird er niemals erreichen. Das kann Euch nichts und niemand wegnehmen. Besinnt Euch auf Eure Stärken! Vernetzt Euch, tauscht Euch aus, unterstützt Euch gegenseitig, sprecht einander Mut zu, fangt Euch auf, seid ehrlich zueinander, kritisiert Euch auch mal, reflektiert das eigene Verhalten bei Gericht etc, analysiert, was gut „angekommen“ ist und was nicht, erkennt was Euch triggert und entwickelt Strategien trotzdem in Eurer Mitte und konzentriert zu bleiben, nehmt sich bietende Möglichkeiten zu lernen wie der Hase läuft, wahr. Man lernt durch beobachten schon so viel für den eigenen Fall, wenn man zum Beispiel „nur“ jemanden zu einem Termin beim Jugendamt begleitet.

Und bleibt ganz bei Euch, darin seid ihr konkurrenzlos die Besten. Schon das Wissen auch nur einen einzigen Verbündeten zu haben, verleiht Flügel, die nötige Zuversicht und macht Mut. Kopf hoch, Brust raus und Zähne zeigen!

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