Kultüren: Kunst um Frau und Mutter

Gerne wollen wir euch Frauen und Mütter auf diese interessante Veranstaltung in München aufmerksam machen:

12. K U LT Ü R E N am 11. & 12. Oktober 2014 Samstag von 14 bis 21 Uhr / Sonntag  von 12 bis 19 Uhr

Künstlerinnen und Künstler laden ein

zu offenen Ateliers und Wohnungen in München – Neuhausen WeibsBilder aufgespürt vor Ort: sinnlich, magisch, stark fröhliche foto fundstücke von Claudia Mayr

Seit über 20 Jahren fotografiert die promovierte Chemikerin

Frauen-Denkmäler weltweit und hat ihre Bilder

in zahlreichen Ausstellungen präsentiert.

Das Buch „Frauen in Bronze und Stein – München“

mit Texten der Augsburger Kunsthistorikerin Frau Dr. Martha Schad

ist im Stiebner Verlag erschienen.

Ein Veranstaltungs-Tipp speziell für Sie! Ein Gang durchs Viertel zu Münchner WeibsBildern: mit Dr. Claudia Mayr, Stadtführerin und Fotografin, Führung inkl. Ausstellung mit Tee und Kuchen,

Sa und So, Treff 15:00 Uhr am Hubertusbrunnen /

Nymphenburger Kanal, Ecke Waisenhausstr.,

Dauer ca. 1 Stunde. Praxis Feldenkrais (fünfneun) Volkartstr. 59 eingeschränkt  barrierefrei   mehr unter: www. k u l t u e r e n . d e

Programm Punkt 26

Kommen Sie vorbei zu den 12. Kultüren!

Literaturempfehlung: Dr. Anita Heiliger, Verrat am Kindeswohl

Verrat am Kindeswohl Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen
Anita Heiliger/Traudl Wischnewski (Hg´innen),Verlag Frauenoffensive, 2003, 19.90 €

Verrat

1998 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft, in dem die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ver- ankert ist. Seitdem häufen sich dramatische Fälle, in denen die praktische Umsetzung des Rechts es Müttern erschwert bis völlig unmöglich macht, ihre Kinder vor Gewalt und Machtmißbrauch durch Väter zu schützen. Gerichte, GutachterInnen und Jugendämter verfahren nach der Annahme: der Vater habe ein Recht auf sein Kind und das Kind brauche unbedingt einen Vater für eine unbeschädigte Entwicklung. Mütter werden deshalb gezwungen, gemeinsamer elterlicher Sorge, aber auf jeden Fall einem Umgang des Vaters mit dem Kind, zuzustimmen. Selbst bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch durch den Kindsvater sowie bei Gewalt gegen die Mutter wird die Verweigerung des Umgangs von den Behörden oft nicht ak- zeptiert. Wenn ein Kind Angst hat und seinen Vater nicht sehen will, wird dies oft als Manipulation der Mutter interpretiert.
Mütter und Kinder werden oftmals, z.T. mit hohen Zwangsgeldandrohungen oder sogar mit der Androhung des Sorgerechtsentzugs und ohne Rücksicht auf körper- liche und seelische Schäden, zum Kontakt mit erziehungsungeeigneten und ge- walttätigen Vätern gezwungen.
Das Buch „Verrat am Kindeswohl“ gibt den Erfahrungen der Mütter im oft ver- zweifelten Kampf um den Schutz ihrer Kinder Raum. Ihre Berichte, ergänzt durch eine Fragebogenauswertung, und bestätigt durch einige Fachbeiträge, machen die Gefahr für viele Kinder und die Dramatik der Situation deutlich.
Das Buch will Öffentlichkeit herstellen, Institutionen wie Gerichte und Jugen- dämter aufklären, sowie die Politik informieren. Es möchte die betroffenen Mütter stärken und einen Betrag leisten, Praxis und Gesetzgebung zugunsten des Kin- deswohls zu verändern.

Die Gandhi-Methode

Liebe Interessierte und betroffene Mütter,

wir sollten uns an der Gandhi-Methode ein Beispiel nehmen:

„Aus dem Stand heraus etwas zu verändern ist unmöglich. Das ist aber kein Grund zu resignieren. Mahatma Gandhi hat gezeigt, wie ein Gesinnungswandel möglich ist:
Es ist schwierig, als Einzelner eine etablierte Macht mit mehrere Millionen Profiteuren (öffentlich Bediensteten) zur Veränderung ihrer Daseinsbedingungen zu bewegen, denn jeder Körper verharrt in Ruhe oder gleichförmiger Bewegung, bis eine äußere Kraft auf ihn einwirkt (Trägheitssatz). Um etwas zu erreichen, müssten etwa 100.000 Personen bei jedem Behördenkontakt mündlich, schriftlich oder durch Austeilen eines DIN-A5-Merkblatts auf die Missstände (keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung) hinweisen und weitere Verfassungspatrioten in Gesprächen gewinnen. Dies kann ohne Aufwand, beiläufig, gewaltfrei und risikolos geschehen (Methode Mahatma Gandhi), und irgendwann tritt unvorhersehbar der Umschwung ein.[12]“

Von Mahatma Gandhi ist überliefert:

„Die Welt ist so gut gebaut, dass es gegen jedes Unrecht stärkere, es bezwingende Gegenkräfte gibt.
In allem Unrecht dauert das Recht fort, in aller Unwahrheit die Wahrheit, in allem Dunkel das Licht.“

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von Vernon39 (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons

Die Mutterwurzelsilbe KALL

Kirsten Armbruster

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Mütterliches Kulturgut seit der Steinzeit

Berge, Quellen, Bäume und insbesondere Höhlen sind seit Menschengedenken heilige Stätten und damit Ziel von Wallfahrten. Nähern wir uns dem Begriff Wallfahrt nun einmal aus der Sicht der Paläolinguistik. Richard Fester hat bei seinen diesbezüglichen Forschungen schon 1980 das sogenannte KALL-Schema entdeckt, zu dem auch das Wort WALL-fahrt gehört. Monika Löffelmann hat dies aufgegriffen und schreibt dazu:

„Anhand der Sprachentwicklung weist die Paläolinguistik-Forschung den engen Sinnzusammenhang zwischen Höhle – Frau – Kult, enthalten in dem Ur-Wortstamm KALL nach: „Als Sinngehalte bieten sich zwei an, KALL für Frau und KALL für Höhle“. Diesen Ur-Wortstamm trägt auch das lateinische Wort COL-ere in sich. Hier verweist der Paläolinguist auf die Bedeutung des Wortes aushöhlen auf der einen und pflegen auf der anderen Seite: …“und daher stammen unsere heutigen Begriffe und Wörter „KULTUR“ und … „KULT“. Hier sind also in der Doppelbedeutung des Wortes COL-ere „Höhle“ und „Kult“ einander…

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Mutter gibt Kind kein Ritalin und verliert deshalb Sorgerecht

Der Fall ist hier nachzulesen:

http://www.merkur-online.de/lokales/erding/landkreis/streitfall-ritalin-mutter-kaempft-kind-3344608.html

Erding – Eine Mutter will nur das Beste für ihr Kind. Das ist ganz natürlich, unterliegt aber subjektiver Einschätzung. Die teilt das Jugendamt nicht. Weil die Erdingerin ihrer Tochter keine Psychopharmaka geben will, hat die Behörde der Frau sogar das Besuchsrecht entzogen.

Sorgen um das Mädchen machen sich (v. l.) Jürgen Karres, Christina Gleich und Florian Schäfer. F: ml

Sorgen um das Mädchen machen sich (v. l.) Jürgen Karres, Christina Gleich und Florian Schäfer. F: ml

Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, der medizinische Begriff ist ADHS, ist in unserer Gesellschaft auf dem Vormarsch. Das zehnjährige Mädchen, um das es geht, ist ein Kind, das unter diesem Syndrom leidet. Früher hat man solche Kinder „Zappelphilipp“ genannt und versucht, sie so gut es geht mit Zuwendung und Geduld in den Griff zu bekommen. Heute verordnen Kinderärzte gerne Methylphenidat-haltige Medikamente wie Ritalin. Es ist ein Arzneistoff mit stimulierender Wirkung. Er gehört zu den Derivaten von Amphetamin. Letzteres wird in der Drogenszene auch „Speed“ genannt.

Ein derartiges Medikament wollte Christina Gleich (35) ihrer Tochter ersparen. Jetzt muss sie deshalb darum kämpfen, wenigstens ein Besuchsrecht am Wochenende für das Mädchen zu bekommen, das momentan bei seinem Vater untergebracht ist. Das Sorgerecht hat das Erdinger Jugendamt. Laut dem Anwalt der Mutter, dem Deggendorfer Fachjuristen für Sozialrecht, Florian Schäfer, ist der Vater des Kindes mit der medikamentösen Behandlung des Kindes einverstanden, gegen die sich die Mutter wehrt.

Seit 2007 leben die Erdingerin und der Vater des Mädchens getrennt. Die gelernte Kinderpflegerin Gleich hat früh erkannt, dass sich ihre Tochter nicht normal entwickelt: „Ihre kognitiven Fähigkeiten entsprachen nicht denen einer Vierjährigen. Ich habe Defizite bemerkt.“ Das Kind zeigte zudem ein hohes Schlafbedürfnis – auch untertags im Kindergarten.

Den Landsberger Jugendpsychotherapeuten Jürgen Karres hat die Erdingerin als Gutachter hinzugezogen. Er spricht bei den Eltern von einem „hochstrittigen Paar“, was in diesem Fall vom Jugendamt als mögliche Mitursache für das Krankheitsbild der Tochter nicht beachtet worden sei: „Psychosoziale Gesichtspunkte werden systematisch ausgeklammert. Alles wird auf der medikamentösen Schiene geregelt.“

Medikamente, in diesem Fall Ritalin, hat das Mädchen seit 2011 bekommen. 2012, erzählt die Mutter, kam der große Knall: „Meine Tochter ist in der Heilpädagogischen Tagesstätte in Erding ausgerastet und hat eine Erzieherin getreten.“ Sie kam dann in das Förderzentrum Katharina Fischer-Schule. Auch dort kam es zum Eklat, sie flog als Folge davon raus, so die Mutter. „Beide Male ist meine Tochter richtig explodiert, als hätte sie den inneren Druck nicht mehr ausgehalten.“ Beide Male hatte das Mädchen vorher monatelang ein Metylphenidat-haltiges Medikament bekommen.

Zuvor schon hatte die Mutter bei ihrem Kind ein EEG machen lassen, das auf eine latente Epilepsie hinwies, die aber laut Karres nicht behandelt werden muss. Allerdings: „Wenn so ein Kind Methylphenidat bekommt, kann die Krampfschwelle gesenkt werden.“ Die Zehnjährige war zuletzt in der Kinderpsychiatrie der Münchner Nußbaum-Uniklinik in Behandlung. „Die haben meiner Einschätzung nach darauf hingearbeitet, dass mir das Sorgerecht entzogen wird“, sagt die Mutter bitter. Als die Kleine dort am 15. Januar entlassen wurde, hat sie ihre Mutter zum letzten Mal gesehen.

Christina Gleich, die jetzt in der IT-Branche arbeitet, und ihr Anwalt warten jetzt darauf, dass das Urteil über das Besuchsrecht, über das am Freitag nichtöffentlich im Erdinger Amtsgericht verhandelt wurde, auf dem Bürowege zugestellt wird – ein übliches Procedere. Die Tendenz? „Ich gehe davon aus, dass meine Mandantin das Besuchsrecht erhalten wird“, sagt Schäfer.

Und dann geht es ja in der Hauptverhandlung noch um das Sorgerecht. Christina Gleich: „Wenn ich das nicht bekomme, werde ich in Berufung gehen. Ich ziehe das durch. Ich kann mich um meine Tochter kümmern, ich habe sie ja großgezogen. Notfalls würde ich sogar meinen Job kündigen und von Hartz IV leben.“

Michael Luxenburger

Barbara Schwarz: Die Verfestigung der biologischen Abstammung als familienrechtliches Ordnungsprinzip

gefunden hier:

http://www.streit-fem.de/ausgabe_2012_02.html

„Die gemeinsame elterliche Sorge ist zum normativen „Normalfall“ geworden und zwar soweit, dass auch massive Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betreuenden Eltern, in der Regel der Frauen, hingenommen werden. Frauen können in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt werden, um Männern uneingeschränkten Umgang mit den Kindern zu gewährleisten. Derartige Einschränkungen berühren nicht nur den privaten, sondern häufig auch den beruflichen Bereich der Frauen. Sie haben sich, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Entscheidungsoptionen bis die Kinder 18 Jahre alt geworden sind, auf die Väter, also die Männer, und deren Rechte „am Kind“ einzustellen. In der Konsequenz unterliegen sie, um des ungehinderten väterlichen, männlichen Zugriffs Willen, einem faktischen Trennungsverbot (Sibylla Flügge, 2008). Männer unterliegen diesen Begrenzungen nicht. Sie können gegebenenfalls, wenn sie mit mehreren Frauen Kin- der haben, ihre Präsenz in mehreren Familien behaupten, ohne ihren eigenen Lebensstileinschränken zu müssen. Die Pflichtbindung im Rahmen von Umgang und elterlicher Sorge gilt lebenspraktisch somit nur für den betreuenden Elternteil, für die Frau.“

“ Die Wahlfreiheit von Lebensmöglichkeiten, die gerade für Frauen vorübergehend in den 70er bis 90er Jahren des vorherigen Jahrhunderts in der Wahl selbst bestimmter Lebensmöglichkeiten gemeinsam mit ihren Kindern einen Ausdruck fand, wird durch die Generalisierung formalisierter gemeinsamer elterlicher Sorge in Verbindung mit der Ausgestaltung individualisierter väterlicher Rechte mit Verpflichtungscharakter gegenüber Müttern und Kindern und der Tendenz eine biologische Abstammungslinie mit entsprechenden Verantwortungszuweisungen durchzusetzen, aufgehoben.“

“ „Die Rechte der Kinder, die so oft herbeigeredet werden, sind hier wohl von Gesetzgeber und Rechtsprechung eher verstanden worden als Recht am Kind, an „seinem“ Kind“, wie Bühler-Niederberger ausführt. „Die Regelungen werden entworfen für ein Kind ohne eigene Individualität, ohne persönliche Bedürfnisse und Lebensumstände. Dieses Kind hat ein „natürliches Bedürfnis“ nach seinen beiden leiblichen Eltern, so dass das gemeinsame Sorgerecht die „natürliche“ Lösung ist“ (Bühler 2011).
Wie sich mit der zur Zeit geplanten Reform das neue Leitbild weiterdurchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich ist, dass neue sozialstaatliche Instrumente geschaffen werden, gerade um Frauen und Kinder zum Anpassungsverhalten zu zwingen. Wahrscheinlich ist auch, dass zunehmend familiengerichtliche Anträge auf die Übertragung der Entscheidung hinsichtlich einzelner Entscheidungsfragen gestellt werden. Das Konfliktpotential zwischen den Eltern und zwischen Eltern und Kindern wird sich jeden- falls durch neue Verpflichtungen zur Kooperation nicht verringern. Männer erhalten als Väter auch ohne Ehe hinsichtlich der Kinder eine Machtposition zurück, die ihnen zentrale familienrechtliche Entscheidungsbefugnisse sichert, ohne dass sie zur Übernahme tatsächlicher Verantwortung verpflichtet werden. Diese Entwicklungen tragen nicht nur nicht zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei, sie sind vielmehr ein Rückschritt auf dem Weg zur Emanzipation von Frauen aus patriarchalen Abhängigkeiten“

ClaudiaMayr1

Claudia Mayr: Frauen aus Bronze und Stein – München