Umfrage: Was Alleinerziehende brauchen

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Was Alleinerziehende brauchen – eine Umfrage

„Was Alleinerziehende brauchen – eine Umfrage

Mama Song: Viele Mütter werden gebrochen

Alle Mütter müssen kämpfen
sagten sie mir
Alle Mütter müssen kämpfen
Das sag ich nur Dir
Viele Mütter werden gebrochen
Und ich bet ich wär nicht dabei
Manche Mütter werden sterben
Und wenn’s mich trifft hoff ich Du verzeihst

(Die Mutter zum Kind):
Keiner weiss wer die Schlacht gewinnt
Ich pass gut auf Dich auf,
mein unschuldiges Kind
Ich weiss noch nicht
ob ich Dich wieder seh
Auch weiss ich nicht,
Ob ich im Kampf besteh

Alle Mütter müssen kämpfen
sagten sie mir
Alle Mütter müssen kämpfen
Das sag ich nur Dir
Viele Mütterherzen brechen
Und ich bet ich wär nicht dabei
Manche Mutter wird sterben
Und wenn’s mich trifft hoff ich Du verzeihst

(Das Kind zur Mutter):
Ich warte hier, bis Du wiederkehrst
Ich glaube fest,
dass Du Dich dem Tod verwehrst
Du wirst mich in deinen Armen sehen
Denn Ich glaube fest, dass wir das überstehen

Alle Mütter müssen kämpfen
sagten sie mir
Alle Mütter müssen kämpfen
Das sag ich nur Dir
Viele Mütterherzen brechen
Und ich bet ich wär nicht dabei
Manche Mutter werden sterben
Und wenn’s mich trifft hoff ich Du verzeihst

( Die Mutter zum Kind):
Ich seh Dich an und ich glaub daran
der Krieg ist vorbei, irgendwann
dann kehre ich wieder heim zu dir, mein Kind
Ich finde dich, wär ich auch Taub und Blind!!

Alle Mütter müssen kämpfen
sagten sie mir
Alle Mütter müssen kämpfen
Das sag ich nur Dir
Viele Mütterherzen brechen
Und ich bet ich wär nicht dabei
Manche Muttere wird sterben
Und wenn’s mich trifft hoff ich Du verzeihst

ich muss dich Wiedersehen!

Ursprungstext Xavier Naidoo, umgetextet von Juliane Möller

Überfürsorglichkeit – Standard-Vorwurf des Systems an Mütter von heute

„Überfürsorglichkeit“ wird nach unserer Wahrnehmung Müttern per Standard im Familiengericht angedichtet. Besonders dann, wenn sich Mütter erlauben, auf die psychische und physische Belastung der Kinder durch Zwangsumgänge u.ä. hinzuweisen.

In was für einer Zeit leben wir, in der natürliche Mutterliebe so abgewertet wird ? Ein Staat voller überfürsorglicher Mütter sollte sich glücklich schätzen, denn es ist ein Staat der sich auf gesunden und lebensfrohen Nachwuchs freuen kann.

Das ist das Thema, das nach unserer Wahrnehmung der Mehrheit der Mütter im Familiengericht angelastet wird. Es wurde hier gefunden:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/helikopter-eltern-wie-ueberbehuetung-den-kindern-schaden-kann-a-915507.html

 

 

Mother and Child II (Imagicity 626)

Gunnar Schupelius über die unsägliche Idee des Wechselmodells

Richter zwingen Kinder zum Pendeln

Liebe Mütter, bitte beantwortet die Umfrage rechts neben dem Artikel

„Immer noch stürmen wütende Väter mein E-Mail-Fach. Sie fühlen sich durch meine Meinung persönlich angegriffen. Ich meine, dass das kleine Kind ganz einfach zur Mutter gehört, wenn überhaupt keine Einigung zwischen den Eltern mehr möglich ist.

Ich setze dabei voraus, dass das Kind zuvor bei der Mutter gelebt hat. Ich spreche von gescheiterten kurzfristigen Beziehungen, aus denen ein Kind entstand, und nicht von lange gebundenen Paaren, die sich trennen. Für meine Meinung werde ich als „Reaktionär“ beschimpft, erboste Väter fordern, ich sollte nicht mehr schreiben dürfen.

Diejenigen, die nicht nur schimpfen, sondern zivilisiert argumentieren, plädieren für das „Wechselmodell“: Das Kind lebt eine Woche bei der Mutter, die andere beim Vater. „Dieses Recht sollte jedes Kind und jeder Elternteil haben“, meint zum Beispiel B.Z.-Leser Günter Vida.

Auch die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf plädierte kürzlich in einem „Zeit“-Interview für dieses Wechseln, wodurch Kinder „eine gleich starke Bindung zu beiden Elternteilen entwickeln“ könnten. Da hat Frau Sünderhauf sicherlich recht. Doch können Kinder diese gleich starke Bindung nur entwickeln, wenn sich die getrennten Eltern noch vertragen.

Sonst nämlich, so hat es die Scheidungsforscherin Sabine Walper ganz treffend im Magazin „Focus“ formuliert, wird daraus ein „Kampfmodell“: Erzürnte Väter erobern sich Zeit mit dem Kind als Demonstration ihrer Macht. Da sich nun die meisten getrennten Eltern streiten, wird aus dem Wechselmodell zwangsläufig überwiegend ein Kampfmodell.

Wie das konkret aussieht, erfuhr ich von Ilona aus Spandau (Name geändert). Sie darf ihre vierjährige Tochter nur jede zweite Woche sehen. Die übrige Zeit lebt das Kind beim Vater und dessen neuer Freundin.

Das war nicht immer so. Ilona trennte sich gleich nach der Geburt, das Kind blieb bei ihr, der Vater behielt Kontakt. Als vor einem Jahr das Gesetz geändert wurde, setzte der Vater das geteilte Sorgerecht gegen Ilona durch. Das Gericht verfügte daraufhin das Wechselmodell.

Die Folgen sind verheerend. Das Kind wurde misstrauisch und unruhig. Es braucht mehrere Tage, um nach der Abwesenheit bei der Mutter wieder Fuß zu fassen, bei der es zuvor ganz selbstverständlich gelebt hatte.

Das Problem ist eigentlich bekannt: Der Deutsche Familiengerichtstag, also ein bedeutendes Gremium der Juristen, forderte im Februar, das Wechselmodell nicht mehr ohne Konsens der Eltern zuzulassen. Es sei nicht erforscht, bemängeln die Juristen, wie Kinder leiden, wenn sie zwischen verfeindeten Eltern wechseln müssen.

Und dennoch werden die Kinder von den Richtern permanent zu diesem Wechseln verdonnert – und verlieren dadurch Sicherheit und Geborgenheit, also ziemlich alles, was in den ersten Lebensjahren zählt.

Child with suitcase

Mutter, Vater, Kindeswohl: Kann das Gericht entscheiden, wenn es um Kinder geht

gefunden hier – Huffington Post:

http://www.huffingtonpost.de/constanze-von-kettler-/mutter-vater-kindeswohl_b_5205521.html

Idol Mutter mit Kind

„Am 19. Mai 2013 ist eine Gesetzesreform in Kraft getreten, die die Rechte unverheirateter Väter stärken soll. Zuvor konnte der Vater das Sorgerecht nur dann erhalten, wenn es eine gemeinsame, also einvernehmliche Sorgeerklärung gab. Heute kann er auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erhalten.

Er kann im beschleunigten Verfahren das gemeinsame Sorgerecht beantragen – wenn dies dem Kindeswohl nicht zuwiderläuft. Die Mutter kann dann innerhalb von sechs Wochen widersprechen, indem sie Gründe angibt, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Das ist häufig der Anfang von langwierigen, teuren und nervenaufreibenden Verhandlungen. Donata Vonderbeck hat Erfahrungen mit diesem neuen Gesetz gemacht.

Rückblende: Die junge Mutter hat gerade die ersten Sonnenstühle in ihren Potsdamer Garten gestellt und beobachtet, wie ihre kleine Tochter Anna über den Rasen krabbelt. Immer wieder steht sie auf, läuft noch ziemlich unsicher und breitbeinig ein paar Schritte und lässt sich wieder auf den Rasen plumpsen. Die beiden lachen dazu und genießen die ersten Sonnenstrahlen. Donata hat ihre eigene, gut laufende Werbeagentur und trotzdem noch mehr als genug Zeit für ihre Tochter. Eigentlich ist alles gut.

Donata lacht mit ihrer Tochter, dabei möchte sie schreien. Aus Wut und aus Hilflosigkeit. Ein wenig auch aus Angst. Gerade hat sie durch ihren Anwalt erfahren, dass Annas Vater nicht das gemeinsame, sondern gleich das alleinige Sorgerecht für Anna beantragt hat. Dieses würde im Klartext bedeuten, dass Donata ihre Tochter Anna weggenommen würde. „Das ist absurd und realitätsfremd“, sagt sie und schüttelt den Kopf, „ich frage mich, um was es hier eigentlich noch geht. Es geht hier doch nicht um die kleine Anna, es geht hier um Macht und Kontrolle.“

Mit Annas Vater war Donata genau genommen nur ein paar Wochen lang ein Paar. Schon bald stellte sich heraus, dass sie und Alexander nicht zusammen passen, sie trennte sich und stellte wenig später fest: schwanger. Ihr Baby wollte sie immer behalten, Anna ist ihr absolutes Wunschkind, ihr ‚Ein und Alles‘, wie sie sagt. „Aber mit jemand eine Beziehung einzugehen, von dem man schon von Vornherein weiß, dass er nicht zu einem passt – das wäre fahrlässig gewesen“, so die 31-jährige.

„Ich fühlte mich vorverurteilt“

Den biologischen Vater hat Donata beim Standesamt angegeben, schließlich sollte alles Hand und Fuß haben, alles andere hätte ihrer Erziehung widersprochen. Aber als Alexander den winzigen Säugling dann mehrfach pro Woche allein bei sich haben wollte, verweigerte sie sich. Das war der Beginn des Problems. Alexander zog vor Gericht und klagte zunächst ein Umgangsrecht ein, das Gericht entschied sofort, dass eine Umgangspflegerin eingesetzt werden müsste, zudem prüften Jugendamt und Sachverständige den Fall. „Ich fühlte mich per se vorverurteilt“, erinnert sich Donata, „hier wurde sprichwörtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“

Donata äußerte ihre Einwände vor Gericht. Dennoch: Dreimal die Woche durfte der Vater nun für knapp drei Stunden das kleine Baby für sich haben. Allein und egal wie. Die Übergaben der kleinen Anna von Mutter zu Vater erfolgten im Beisein der vom Gericht bestellten Umgangspflegerin. „Das passierte wie beim Militär und innerhalb weniger Sekunden, auf die Bedürfnisse des verunsicherten Säuglings ist niemand eingegangen“, erinnert sich die Mutter, „jedes Mal brüllte Anna herzzerreißend, sie konnte die zwar kurze, aber unsensible Trennung von mir nicht verarbeiten.“ Die Einwände der Mutter, dass diese Situation für Anna unzumutbar sei, wurden seitens des Gerichts und der Umgangspflegerin ignoriert.

Alltag an deutschen Familiengerichten, wie Donata durch andere Eltern erfuhr, die ähnliches vor Gericht erleben mussten. Fälle wie ihrer sind besonders häufig in bürgerlichen Kreisen, häufig unter Akademikern, wie sie herausfand: „Um das Wohl des Kindes geht es in den seltensten Fällen. Meist ist es nur, um zu beweisen, wer der Stärkere ist. Die Leidtragenden sind dann die Kinder. Sie haben überall eine Akte. Im Kindergarten, in der Schule, sie sind dann von vornherein als Problemkind stigmatisiert.“

Dass Gerichte über den Verbleib und das Sorgerecht für Kinder entscheiden, kritisiert sie scharf. „Auch wenn das Kindeswohl immer im Vordergrund stehen soll, ist häufig das Gegenteil der Fall. Kinder werden zum Spielball, sie werden instrumentalisiert, um Eitelkeiten der Eltern zu befriedigen.“ Und seit der Gesetzesnovelle können nun noch mehr Väter vor Gericht ziehen. „Das sorgt für eine unüberschaubare Situation“, erklärt Donata Vonderbeck, „ich habe es ja erlebt. Die Richter setzen Sachverständige ein, die sich die Fälle anschauen und begutachten sollen, aber die sind mit der Aufgabe meist überfordert.

Da gibt es ja parallel noch viel krassere Sachen. Kindesmisshandlungen, Vernachlässigung – und eben Fälle wie meinen, wo eigentlich alles in Ordnung und geregelt ist. Dennoch müssen Gerichte, Anwälte und Gutachter sich immer wieder mit solchen Auseinandersetzungen beschäftigen, und Dinge begutachten, die im Grunde von außen gar nicht zu beurteilen sind. Mutterschaft, Elternschaft, den Umgang mit Kindern. Und nach Schema F kann man so komplexe Familienangelegenheiten eben nicht lösen“, so Donata Vonderbeck.

Mindestens 100.000 Kinder sind jedes Jahr betroffen

Statistiken belegen den Trend, den Kinder und Justiz ausbaden müssen. Der Prozentsatz der außerehelich geborenen Kinder hat sich in den letzten zwanzig Jahren etwa verdoppelt, fast jedes zweite Baby hat Eltern, die nicht verheiratet sind. Und auch die Zahl der Streitfälle steigt. 54.874 Mal wurde an deutschen Gerichten im Jahr 2012 über das Umgangsrecht verhandelt.

Ab drei Jahren müssen die Kinder sogar selbst vor Gericht aussagen. „Da es ja häufig nicht nur um ein Kind geht, bedeutet dies also, dass jedes Jahr Kinder im sechsstelligen Bereich vom Jugendamt begutachtet werden, regelmäßig fremde Menschen in deutschen Familien vorbeikommen, die sich von der Situation zu Hause innerhalb weniger Stunden ein Bild machen wollen oder müssen“, erklärt Donata Vonderbeck. „Und die Richter beschließen dann, was solche Gutachter vorgeben. Als Mutter, die um ihr Kind kämpft, ist man sofort irgendwie in der Opfer-Rolle“, erklärt sie. Auch sie hatte lange Zeit fast jede Woche Besuch vom Jugendamt. „Das bedeutet für mich Stress. Wenn es mich stresst, ist auch Anna in Mitleidenschaft gezogen“, sagt sie.

Müssen Kinder ein Elternteil aufgrund eines Gerichtsbeschlusses sehen, so kann dies das Verhältnis zu diesem Elternteil nachhaltig trüben. Kinder, die gezwungen werden, Umgang mit einem Elternteil zu haben, entwickeln auf Dauer ein gestörtes Verhältnis zu dem umgangsberechtigten Elternteil. Ein erzwungener, gerichtlicher Umgang, also eine starre Besuchsregelung, geht immer nur zu Lasten des Kindes. Das ist das Ergebnis einer Studie amerikanischer Forscher, die 2001 erschienen ist. Genau davor hat auch Donata Vonderbeck Angst. Sie möchte, dass Anna Kontakt zu ihrem Vater hat, aber eben behutsam und nicht mit der Brechstange, so wie in ihrem Fall geschehen.

Das Gericht hat entschieden – aber das Problem besteht

Vorerst ist das Problem jedoch für sie gelöst. Das Gericht hat den Umgang von Alexander und Anna, also von Vater und Tochter nach nur einigen Monaten als ‚praktisch nicht umsetzbar‘ eingeordnet. Sein Antrag auf alleiniges Sorgerecht bleibt bestehen. „Dieser Antrag ist absurd, aber wir leben eben in einem Rechtstaat“, kommentiert Donata, „das Gericht wird hier wieder Gutachten erstellen lassen müssen, um den Antrag final zu bewerten. Also bedeutet dies für Anna und mich wieder eine neue Beeinträchtigung unseres Alltags, neue Begutachtungen, fremde Menschen die sich in unser Leben drängen, uns besuchen, Fragen stellen. Papierkrieg, Sorgen und vor allem kostet es Anna am Ende einige Tage unbeschwerter Kindheit. Das ist das Allerschlimmste.“

Wie die Zukunft für Mutter, Vater und Kind aussieht, ist noch nicht klar. „Ich weiß, dass viel Porzellan zerschlagen wurde, und dass Alexander nicht klar war, welche unerbittliche und vor allem kinderfeindliche Maschinerie er lostrat, als er das Umgangsrecht einklagen wollte. Nun wächst hoffentlich zunächst Gras über die Sache.“ Dass Anna ihren Vater später kennen lernen soll, ist für Donata klar. Nur wie und wann das wird man sehen müssen. Wichtig ist Donata jedoch, dass dies auf normale Weise geschieht. Behutsam und sensibel angebahnt und nicht aufgrund von starren Gerichtsbeschlüssen.

Zunächst ist Donata erleichtert. Pläne? Ja. „Zum Glück ist Anna noch nicht im Kindergarten, deshalb können wir jetzt zusammen reisen. Ich fühlte mich auf Grund der starren Umgangsregelung und der vielen gerichtlichen Termine wie eingesperrt in Potsdam. Jetzt habe ich ein großes Nachholbedürfnis. Wann immer es geht, werde ich mit meiner Tochter Freunde und unsere Familie besuchen und das machen, was für andere Mütter selbstverständlich ist. Vor allem möchte ich für Anna nun positive Erlebnisse schaffen: am liebsten nur noch gute Erlebnisse mit schönen Erinnerungen. Erinnerungen, die ein Leben lang halten.“

TAZ zum Thema Kindesunterhalt

gefunden hier:

http://www.taz.de/Geschiedene-Muetter-und-Vaeter/!139548/

 

Kommentar:

In der Praxis würde dies zu noch mehr Grabenkämpfen zwischen den Parteien führen.

Dass es dabei nicht um das Kindeswohl, sondern um finanzielle Aspekte geht, liegt auf der Hand!

Alleinerziehende Mütter werden dabei noch weiter finanziell geschwächt und ausgebeutet.

 

 

 

Euroscheine 01

VAMV sucht Erfahrungsberichte zum Sorgerecht

Mütter bitte meldet euch bei der VAMV – hier:

http://www.vamv.de

1 Jahr neues Sorgerecht: Wir suchen Ihre Fälle und Erfahrungen!

Was bedeutet die Umsetzung des neuen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern, insbesondere für die betreuenden Elternteile und ihre Kinder? Das möchte der Verband alleinerziehender Mütter und Väter herausfinden.

Dazu bitten wir Sie, uns mit Informationen über Rechtsprechung und mit Erfahrungsberichten dabei zu unterstützen, ein möglichst umfangreiches Bild der Handhabung der neuen Regelung zu gewinnen. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen der Neuregelung auf Alleinerziehende und ihre Kinder zu sammeln und darzustellen, um daraus einerseits Schlussfolgerungen für die Beratung zu ziehen und andererseits Kriterien für die Evaluation des neuen Gesetzes zu erarbeiten und diese dem Justizministerium zur Verfügung zu stellen.