Wahlprüfsteine der Mütterlobby an die AFD

Sehr geehrte Frau X, sehr geehrte Frau YYY,

zu Ihrem Schreiben vom 27.07.2017 an die AfD-Bundesgeschäftsstelle möchten wir zu Ihren eingesandten Wahlprüfsteinen wie folgt Stellung nehmen:

A. KINDERRECHTE / FAMILIENBILD / GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT

1. Wie stehen Sie dazu, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern? Was genau würden Sie sich davon erhoffen und welche konkreten Schritte würden Sie ggf. daraus ableiten?

Die AfD hat keine eigene Definition von Kinderrechten formuliert, sondern befürwortet zu weiten Teilen die von der UNO formulierten Grundsätze zu Kinderrechten als Interpretationsrahmen der allgemeinen, damit auch für Kinder geltenden Menschenrechte und der auch daraus abgeleiteten Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen diese Kinderrechte bis auf weiteres jedoch nicht in den juristischen Rang eines Grundrechts erheben, sondern sehen sie im Rahmen der vorhandenen Grundrechte in Deutschland juristisch ausreichend geschützt. In der Rechtspraxis und im tatsächlichen Leben werden die Grundrechte von Kindern, Frauen und Männern jedoch nicht immer angemessen gewährleistet. Die AfD steht für eine Politik, die langfristig zu mehr stabilen Familien mit mehr Kindern führt. In stabilen Familien werden die Grundrechte von Kindern erfahrungsgemäß besser geschützt als in Familien mit hohem Konfliktpotential oder mangelnder Solidarität und Fürsorge. Unsere Politik zielt darauf ab, für die Mehrzahl der verantwortungsvollen Eltern beste Bedingungen zu schaffen, ihren Kindern Teilhabe an Bildung und Wohlstand zu verschaffen. Eltern, die in ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern versagen, wollen wir dahingehend unterstützen, dass sie ihrer Rolle und Aufgabe besser gerecht werden können. Nur wo auch dies nicht gelingt, muss der Staat für das Kindeswohl Verantwortung übernehmen.

2. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes hat bis heute nicht auf die Gesetzgebung und somit Rechtsprechung im Familienrecht Einfluss genommen. Wie wollen Sie das Grundrecht für Mütter auf besonderen Schutz im Familienrecht zukünftig sicherstellen?

Die AfD erkennt keine besonderen Grundrechte für Frauen und Männer im Grundgesetz, diese gelten für alle Menschen gleich, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Leistungsfähigkeit oder Gesundheit. Auch Artikel 6 Abs. 4 GG definiert keine besonderen Rechte für Mütter, etwa gegenüber Vätern, sondern verpflichtet den Staat und die gesamte Gesellschaft, Mütter in ihrer Rolle als unmittelbare Versorgungs- und Bindungsperson von Kindern als den künftigen Staatsbürgern zu unterstützen, insbesondere dann, wenn der Vater als unmittelbar zweite Versorgungs- und Bindungsperson ausfällt, aus welchen Gründen auch immer. Art.6 Abs.4 GG ist auch vor dem Hintergrund der damaligen Stellung der Frauen in der Ehe zu sehen, in der überwiegend allein der Mann für die materielle Versorgung zuständig und die Frau bei seinem Ausfall in der wirtschaftlichen und tatsächlichen Existenz unmittelbar gefährdet war. Letzteres war unmittelbar nach dem Krieg durch die vielen gefallenen und vermissten oder gefangenen Väter eine zwingende Maxime, die im Grundgesetz einer Rechtsgrundlage bedurfte. Der Maßgabe von Art.6 Abs 4 GG wird durch das nach Verabschiedung des Grundgesetzes novellierte Sozial- und Familienrecht nach vorläufiger Einschätzung der AfD weitgehend Rechnung getragen. Heute hat jeder der Eltern Anspruch auf soziale Grundsicherung und umfangreiche Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere auch die Mütter. Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde erst kürzlich dahingehend geändert, dass der Staat und damit die Gemeinschaft aller Steuerzahler bis zum Ende der Schulausbildung der Kinder ggf. in Unterhaltsvorleistung treten. Gleichwohlverdienen Eltern im Allgemeinen und Mütter im Besonderen mehr Anerkennung für die Leistungen, die sie in Form der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder und unter Verzicht auf die gesellschaftlich hoch anerkannte bezahlte Erwerbsarbeit für die gesamte Gesellschaft erbringen. Die AfD will daher die Erziehungsleistung von Müttern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, bei der Rente deutlich besser würdigen als bisher, und Familien durch ein Familiensplitting bei der Einkommenssteuer, insbesondere aber durch eine Senkung der allg. Mehrwertsteuer deutlich entlasten.

3. Das klassische Familienbild wandelt sich, vor allem in größeren Städten. Allerdings haben einige Gesetze normativen Charakter. Das bedeutet sie bilden die gelebte Wirklichkeit nicht ab, sondern wollen neu definieren. Die „alten Zeiten“ sind vorbei. Allerdings sind die „neuen Zeiten“ noch nicht angebrochen, in denen Frauen (vor allem Mütter) und Männer auf gleiche Bedingungen treffen, z. B. in der Arbeitswelt. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung spricht außerdem von strukturell bedingter wirtschaftlicher Benachteiligung von alleinerziehenden Müttern.

Die AfD nimmt einen generellen Wandel des Familienbildes innerhalb bestimmter, auch signifikanter gesellschaftlicher Gruppen zur Kenntnis, jedoch nicht als unabänderlich, zwangsläufig oder gar gottgegeben hin. Der beobachtbare Wandel des Familienbildes ist aus unserer Sicht eine Folge einerseits ideologischer Indoktrination durch einflussreiche Lobbygruppen in Medien und Politik, andererseits und wesentlicher eine Folge wirtschaftlicher Zwänge und Interessen, um dem aufgrund der sinkenden Geburtenraten und Bildungsniveaus entstandenen Fachkräftemangel durch Rekrutierung der gut gebildeten Frauen zu begegnen, oft auf Kosten der Verwirklichung deren natürlicher Lebensziele als erziehende Mutter.

Wie ist Ihre Vision einer modernen Familienpolitik?

Die AfD will einerseits die Freiheit der Wahl des eigenen Lebens- und Familienmodells schützen, die selbst bestimmten und der Verwirklichung des eigenen Potentials verpflichteten modernen Lebensentwürfen entspricht. Andererseits sehen wir die Notwendigkeit eines Ausgleichs der individuellen Interessen zur Selbstverwirklichung mit dem Interesse der Gesellschaft, sich selbst und das übernommene Erbe in Bestand und Werten zu erhalten und zu mehren. Dies insbesondere auch, weil erst diese Sicherung des Wohlstands auch die Umsetzung von Werten wie Solidarität und Schutz für Schwache ermöglicht. Eine moderne Familienpolitik muss beides Individualismus und Altruismus – im Gleichgewicht halten und eine Leistungsgerechtigkeit sowohl zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen als auch zwischen den Generationen dauerhaft sicherstellen Sie muss einer Kultur des Lebens und der Solidarität verpflichtet sein. Nur wenn Fürsorge und Eigenverantwortung Hand in Hand gehen, kann die Gesellschaft auf Dauer gedeihen und sich gegen innere und äußere Bedrohungen behaupten.

Welche konkreten Schritte planen Sie, um den ungleichen Bedingungen zu begegnen?

Die AfD will die strukturelle Benachteiligung von Familien (auch getrenntlebenden Familien) gegenüber alleinstehenden Kinderlosen beenden, sowohl im Steuerrecht als auch im Bereich der Sozialversicherung. Dazu wollen wir ein steuerliches Familiensplitting einführen und Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich stärker honorieren als bisher. Kinderbetreuungsarbeit soll unabhängig vom Betreuungsmodell durch den Staat gleichwertig ko-finanziert werden, da sie dem Gemeinwohl nachhaltig dient. Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, wollen wir die Mitverantwortung der Unternehmer für die Familien ihrer Mitarbeiter stärker hervorheben, etwa indem flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeit und Home-Office gefordert werden. Den strukturellen Unterschied zwischen den sich wandelnden Anforderungen moderner Produktionstechnologien und den eher gleichbleibenden familiäreren Rahmenbedingungen wird jedoch keine Politik grundsätzlich aufheben können. Die Arbeitsteilung in der Ehe kann diesen sich widersprechenden Anforderungen erfahrungsgemäß am besten begegnen, wobei es nicht zwangsläufig der Mann sein muss, welcher die Erwerbsrolle auf Dauer übernimmt. Auch daher will die AfD – im Einklang mit Artikel 6 GG – die Ehe und Familie als auf Dauer angelegte, rechtsverbindliche Partnerschaft zwischen einem Mann und einer Frau, nicht zuletzt zum Zweck der Familiengründung und Kindererziehung, schützen und stärken. Dies betrifft sowohl ihren im Grundgesetz verankerten rechtlichen Sonderstatus als auch die praktische, wirtschaftliche Fähigkeit für breite Bevölkerungsschichten, Ehe und klassische Familie mit Kindern ohne gravierende Einschränkungen bei der gesellschaftlichen Teilhabe zu leben. Rechtliche Regelungen, die es erleichtern, die mit der Zeugung von Kindern verbundene hohe Verantwortung auf einen Partner oder die Gesellschaft abzuwälzen, wollen wir auf den Prüfstand stellen und ggf. verändern, so dass es auf Dauer ideell wie wirtschaftlich attraktiver wird, diese Verantwortung wahrzunehmen.

Wie wollen Sie in der Übergangszeit die Mehrbelastung von Müttern, vor allem alleinerziehender Mütter, auffangen?

Es ist immer Übergangszeit und Mehrbelastung ist eine Frage der Perspektive. Allein erziehen ist in den meisten Fällen kein Schicksal, sondern Folge eigener Entscheidungen (der Partner, aber auch der Familiengerichte). Zunächst sind daher die Folgen der eigenen Entscheidungen selbst zu tragen. Die von Alleinerziehen betroffenen Kinder erleiden jedoch durch die Trennung immer erhebliche psychische Belastungen und wirtschaftliche Nachteile, die politisch kaum aufzufangen sind. Das Ziel muss hier in einer langfristigen Senkung der Zahl von Scheidungen und Trennungen liegen, durch eine verbesserte Familienbildung bereits in Kindergarten und Schule, die auf die Herausforderungen der Partnerschaft und der eigenen Kindererziehung und -betreuung besser vorbereitet und die Fähigkeit der künftigen Ehepartner stärkt, Konflikte konstruktiv zu lösen. Eine verpflichtende Mediation vor familiengerichtlichen Verfahren kann ein möglicher Weg sein, um die Zahl der Trennungen und Scheidungen auch kurzfristig zu reduzieren.

4. Sichtbarkeit und damit Einfluss ist immer an Struktur und wirtschaftliche Macht geknüpft. Wie stellen Sie sicher, dass Stimmen ohne eine Einfluss nehmende Lobby (Hier: Kinder und Mütter) in der möglichen Einseitigkeit der Forderungen anderer Interessensgruppen gehört und deren Bedürfnisse gesehen werden?

Die AfD versteht sich als die Lobbypartei der Familien und Kinder. Kinder sind für uns Zukunft und Hoffnungszeichen, der größte Schatz den wir haben. Daher wollen wir eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Jedes Gesetz muss dann dahingehend geprüft werden, ob es strukturell nachteilig für Familien und Kinder ist oder nicht. Die Gruppe mit der kleinsten Lobby in Deutschland sind die ungeborenen Kinder. 150.000 von ihnen werden jedes Jahr ihres Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit beraubt, in der Mehrzahl nicht weil das Leben der Mutter in Gefahr war oder das Kind aufgrund einer Straftat gezeugt wurde. Für diese Kinder machen wir uns besonders stark, indem wir den Lebensschutz vorbeugend und nachsorgend verbessern. Hierzu fordern wir zum einen eine verfassungskonforme Schwangerschaftskonfliktberatung, eine anonymisierte, ärztliche Meldepflicht für Abtreibungen und, auf dieser dann belastbaren Datengrundlage, eine regelmäßige parlamentarische Überprüfung der Beratungsscheinregistrierung (hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Senkung der Abtreibungszahlen). Letzteres ist nichts anderes als die Einhaltung des geltenden, vom Bundesverfassungsgericht mit Einführung des $2l9 StGB gesprochenen, jedoch nicht umgesetzten Rechts. Zum anderen wollen wir die Adoption von Säuglingen durch ungewollt kinderlose Paare erleichtern, so dass für Frauen in wirtschaftlicher oder anderer Notlage immer die reale Möglichkeit besteht, ihr Kind am Leben und in einer anderen Familie aufwachsen zu lassen. Dies schützt auch viele junge Frauen vor den körperlichen und psychischen Traumata, die einer Abtreibung in vielen Fällen folgen.

B. GESETZESLAGE / AUSLEGUNG / EVALUATION

1. lm August2013 trat eine umfassende Gesetzesänderung in Kraft, die die elterlichen Rechte und Pflichten neu ordnete Wie bewerten Sie die Folgen dieser Neuordnung? Sehen Sie Bedarf einer Korrektur?

Die Frage kann hier aufgrund der Vielzahl der 2013 umgesetzten Gesetzesänderungen nicht konkret eingeordnet und daher nicht beantwortet werden. Sie ist zu allgemein formuliert.

Werden Sie sich für eine Evaluation der rechtlichen Änderungen von 2013 einsetzen?

Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine Befristung und Evaluation von Gesetzen ein, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich viele Probleme erst in der Praxis zeigen und durch die Rechtsprechung häufig nicht schnell genug eine Bewertung erfolgt. Insbesondere im Familienrecht erscheint dies zwingend.

2. Der $ 1626a BGB sieht die gemeinsame Sorge für nicht verheiratete Eltern auf Antrag des Vaters vor. Hierbei gibt es keine zeitliche Begrenzung. Umgekehrt gibt es keine Möglichkeit für die nicht verheiratete Mutter mit alleiniger Sorge, eine „Negativfeststellung“ zu beantragen. Sie ist in der Folge in ihrer Lebensplanung eingeschränkt, da der Vater den Antrag stellen kann, wann immer es ihm passt. Wie bewerten Sie diesen Umstand, vor allem im Hinblick auf den Gleichberechtigungsgrundsatz?

Die AfD setzt sich grundsätzlich für gleiches Recht für alle ein, insbesondere für Männer und Frauen. Eine Einschränkung in der Lebensplanung ist mit der Elternschaft zwangsläufig und folgerichtig verbunden, dieser Verantwortung kann auch eine Trennung nicht entheben. In der Frage wird ein Sonderrecht für Mütter gefordert, das kann die AfD nicht unterstützen, ebenso wenig wie Sonderrechte für Väter. Eine „Negativfeststellung“ erscheint juristisch sehr fragwürdig, da sie auf Annahmen über zukünftiges Verhalten als Grundlage für die Entziehung eines Naturrechts (der Fürsorge für ein leibliches Kind) abhebt. Die AfD will die gleichen Rechte für Väter und Mütter, sie trägt hier auch dem heute weit verbreiteten, modernen Familienmodell Rechnung, in dem beide Eltern zu ähnlichen Teilen an der Betreuung und Versorgung der Kinder teilhaben bzw. Verantwortung übernehmen. Insofern wird die AfD Regelungen unterstützen, die den Kindern eine Kontinuität der Bindung an beide Elternteile sichern oder die Wiederherstellung derselben befördern können.

3. Durch die Novelle, die das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall vorsieht, und zwar ungeachtet der bis dahin gelebten Betreuungs- und Erziehungsleistung (hier: Care-Arbeit), stehen alleinerziehende Mütter oftmals vor erheblichen Problemen im Alltag.

Die AfD sieht eine Trennung von Eltern als eine eigenverantwortliche Entscheidung an, bei der das Wohl der gemeinsamen Kinder grundsätzlich in Betracht zu ziehen und über eigene Befindlichkeiten zu stellen ist. Eine Trennungsentscheidung ändert sämtliche Rahmenbedingungen und kann daher nicht per sé eine Fortsetzung des Status quo verlangen, auch nicht hinsichtlich der Kinderbetreuung Die Aufteilung der Erziehungs- und Versorgungsverantwortung in der vorhergehenden Partnerschaft und Ehe war in der Regel ebenfalls eine freiwillige Entscheidung der Partner, die mit der Trennung neu zu verhandeln ist. Eine Trennung von Eltern führt für alle Beteiligten, insbesondere aber für die Kinder, zu große Veränderungen und Härten, die individuell empfunden werden und zu bewerten sind. Daher erscheint eine generelle, pauschale gesetzliche Regelung hier nicht angemessen.

In welchem Bewertungsverhältnis steht in ihrer Familienpolitik die biologische Elternschaft zur tatsächlichen Care-Arbeit?

Elternschaft bedeutet Verantwortung sowohl für Versorgung (Erwerbsarbeit) als auch für Betreuung und Erziehung der Kinder (Familienarbeit). Die Aufteilung dieser Verantwortung fällt in die Entscheidungsfreiheit der Partner und kann daher nicht Gegenstand familienpolitischer Bewertungen sein. Abstammung ist ein Naturrecht und kann nicht durch Verhalten verwirkt werden. Wird die mit dem Recht (eines Elternteils) verbundene Verantwortung (für das Kindeswohl) nachweislich nicht wahrgenommen, kann im Rahmen bestehender Gesetze eine Einschränkung von aus dem Abstammungsrecht abgeleiteten Rechten in Frage kommen. Das Grundgesetz sieht dies nur in Ausnahmefällen als zulässig an, die juristisch hinreichend definiert wurden.

Wie stehen Sie dazu, das Sorgerecht oder Teilbereiche davon (z. B. Gesundheitssorge, Schulwahl) an die tatsächliche Beteiligung an der Care-Arbeit zu knüpfen?

Die AfD hat als junge Partei für viele Detailfragen noch keine detaillierten Lösungen erarbeitet. Grundsätzlich erscheint die Bindung von Rechten an die Erfüllung von Pflichten als nachvollziehbar. Dies wird aber nur im Einzelfall richterlich zu entscheiden sein. Verletzt ein getrenntes Elternteil seine
vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Fürsorge für gemeinsame Kinder, kann und sollte dies zu richterlichen Sanktionen führen, jedoch sind die Rechte der Kinder zu beachten.


4. Häusliche Gewalt gegen Kinder und deren Mütter sind häufig Vorläufer von hochstrittigen Fällen beim Familiengericht. Gewalt erfährt unter Trennungsbedingungen oftmals ihren Höhepunkt (Trennungskriminalität). Hierbei meinen wir ausdrücklich körperliche, psychische und finanzielle Gewalt. Trotzdem wird von Eltern im Familiengericht kooperative Elternschaft erwartet Wie stehen Sie zu den Themen Gewaltschutz und Ratifizierung der Istanbul-Konvention?

Diese Frage stand bisher nicht zur internen Diskussion, kann daher hier nicht beantwortet werden. Wir stehen jedoch der Zielrichtung der Frage grundsätzlich positiv gegenüber.


Wie wollen Síe sicherstellen, dass der Gewaltschutz in der Familienrechtsprechung zukünftig über dem Umgangsrecht des Vaters steht?

Diese Frage stand bisher nicht zur internen Diskussion, kann daher hier nicht beantwortet werden. Wir stehen jedoch der Zielrichtung der Frage grundsätzlich positiv gegenüber.

Wie können die Kinder – aber auch deren Mütter – effektiv vor weiteren Übergriffen und Trennungskriminalität geschützt werden?

Diese Frage stand bisher nicht zur internen Diskussion, kann daher hier nicht beantwortet werden. Wir stehen jedoch der Zielrichtung der Frage grundsätzlich positiv gegenüber.

Wie stehen Sie zu Zwangsumgang, und zwar a) wenn die Kinder den Kontakt zu Vater ablehnen und b) wenn der Vater den Kontakt zum den Kindern ablehnt?

Diese Frage stand bisher nicht zur internen Diskussion, kann daher hier nicht beantwortet werden. Grundsätzlich stehen wir Zwangsmaßnahmen äußerst kritisch gegenüber. Wir wollen aber Mediation fördern, um solche Situationen zu entschärfen.

5. Das Familienministerium betont in ihrer Politik den Schutz von Frauen vor Gewalt: In einer der letzten Pressemitteilungen werden Betroffene zu Mut und Handlungsbereitschaft motiviert. Wir müssen dagegen immer häufiger erleben, dass Frauen, die den Mut aufbringen, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien, ausziehen oder sich sogar in ein Frauenhaus begeben, Gefahr laufen, ihre Kinder zu verlieren. Wie begegnen Sie der Praxis der Täter-Opfer-Umkehr, durch die die schutzsuchende Mutter zur kindesentziehenden Täterin gemacht wird? Wie begegnen Sie der Praxis der sekundären Viktimisierung, durch die bei der schutzsuchenden Mutter durch die traumatischen Gewalterfahrungen eingeschränkte Erziehungsfähigkeit vermutet wird, mit der Folge, dass anstatt Schutz für sie und die Kinder zu erhalten, die Kinder in Obhut genommen werden?

Diese Fragen standen bisher nicht zur internen Diskussion, können daher hier nicht verbindlich beantwortet werden. Wir stehen jedoch der Zielrichtung der Frage grundsätzlich positiv gegenüber. Prinzipiell betreffen die Fragen 4 und 5 individuelle, wenn auch nicht singuläre Einzelfälle, die einer richterlichen Entscheidung bedürfen.

6. Die Definition von Kindeswohl ist durch den Wortlaut des §1626a BGB zu einem der größten Kampfplätze im Familienrecht geworden. In diesem Zusammenhang werden Eltern im Familiengericht und den Verfahrensbeteiligten häufig mit unscharfen Begriffen wie Bindungstoleranz, Erziehungsfähigkeit, Paarebene vs. Elternebene, symbiotische Beziehung, Helikoptermutter PAS und ähnliches mehr konfrontiert. Hier ist viel Interpretationsspielraum und somit auch Missbrauchsmöglichkeit gegeben. Wie definieren Sie Kindeswohl und wie spiegelt sich das in Ihrer Familienpolitik wieder?

Kindeswohl ist zum einen definiert über einen geschützten Raum, in dem das Kind, Kind sein darf und in dem seine Bedürfnisse nach Versorgung, Schutz und Nähe, nach Bindung und Annahme erfüllt werden. Zum anderen, nachgeordnet, bedeutet Kindeswohl die Nutzbarmachung von Entwicklungschancen durch altersgerechte Anregung, Forderung und Förderung, aber auch durch Grenzsetzung und Konflikttraining – mit anderen Worten Erziehung – in allen Situationen des Alltags, im Lern- und Spielumfeld. Die Familienpolitik der AfD sieht mit dem Art.6 GG die Sicherstellung des Kindeswohls zuallererst als Aufgabe für die Eltern, denen die Gesellschaft durch Beratung und Vorbilder, durch konkrete Hilfen und im Notfall durch Übernahme oder Vermittlung der Fürsorge durch das Jugendamt an geeignete Dritte, etwa Verwandte oder Pflegeeltern, Hilfestellung geben kann und muss. Demzufolge unterstützen oder initiieren wir Maßnahmen, die geeignet sind, die Fähigkeit zur Elternschaft zu stärken, etwa durch Bildungsangebote für künftige, werdende und tatsächliche Eltern, und durch entsprechende Lerninhalte in pädagogischen Plänen von Kindertagesstätten und Schulen. Die elementarste Grundlage des Kindeswohls ist der Schutz bereits des ungeborenen Kindes vor einer Abtreibung, entsprechend richten sich die von der AfD avisierten Bildungsanstrengungen auf den Wert und die Würde des Lebens und die Unverletzlichkeit desselben, auch bereits vor der Geburt. Die AfD will daher Adoption erleichtern, um mehr Kindern die Chance auf Leben zu ermöglichen, und wir wollen die Datenerhebung zu Abtreibungen verbessern, damit die vom BVerfG geforderte regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des §219 StgB zur Senkung der Abtreibungszahlen durch das Parlament eine realistische Grundlage erhält, auf der mittelfristig diese Zahlen tatsächlich gesenkt werden können. Im Trennungsfall besteht Kindeswohl für uns im Regelfall darin, dass dem Kind durch die Trennung der Eltern so wenig wie möglich zusätzliche Konflikte, Traumata und überfordernde Entscheidungen auferlegt werden, etwa zwischen Vater und Mutter. Kindeswohl besteht hier in der Kontinuität liebevoller Zuwendung durch beide Elternteile, soweit diese bereit und fähig sind dies zu leisten. Gemäß dem Verantwortungsprinzip kann dies bedeuten, einen Wegzug eines Elternteils gerichtlich zu untersagen, aber auch, den Kontakt zu einem Elternteil zu untersagen, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit traumatisierendes oder massiv manipulierendes Verhalten zu erwarten ist. Die Entscheidung bleibt im Einzelfall Aufgabe des Familiengerichts.

Wie stehen Sie zu der derzeit häufig anzutreffenden Definition von Kindeswohl, die sich darauf reduziert, dass dem Kind dann am wohlsten ist, wenn es zu Mutter und Vater möglichst gleichmäßig Kontakt hat, und zwar ohne Berücksichtigung der bis dahin gelebten Betreuungssituation und damit Bindung?

Die AfD teilt grundsätzlich die auch in der UN-Kinderrechtskonvention vertretene Auffassung, dass Kinder beide Eltern brauchen. Eine geringere Bindung an den Elternteil zu unterstellen, der aufgrund der ehelichen Arbeitsteilung für das Familieneinkommen außer Haus gearbeitet hat, gegenüber dem Elternteil, der ganz oder überwiegend die häusliche Betreuungsarbeit geleistet hat, halten wir im Regelfall für falsch. Die Bindung an jedes Elternteil ist individuell und neben dem Geschlecht auch vom Charakter der Beteiligten und von der jeweiligen individuellen Bindungsfähigkeit des Kindes und der Erziehungs- und Liebesfähigkeit der Elternteile abhängig. Nach einer Trennung kann die vorherige Rollenverteilung in der Familie nicht perpetuiert werden, ohne identitätsstiftende Bindung aufzugeben. Vielmehr müssen sich Eltern und Kinder auf eine neue Beziehungs- und Bindungskonstellation einlassen, in der die Eltern kein Liebes- und Ehepaar mehr sind, sondern nur noch Erziehungspartner. Jeder für sich kann nun Mutter oder Vater, Versorger oder Ansprechpartner sein für die kleinen und großen Sorgen des Kindes, wobei diese Rollen nicht mehr notwendig zu trennen sind, solange sich die Kinder jeweils bei nur einem Elternteil dauernd oder besuchsweise aufhalten. Die AfD befürwortet Umgangs- und Betreuungsmodelle, die es beiden Eltern erleichtern, diese neue Doppelrolle zu erfüllen.

Wie hoch schätzen Sie die Wichtigkeit von Kontinuität und tatsächlicher Bindung ein und wie spiegelt sich das in ihrer Familienpolitik wieder?

Kontinuität und Verlässlichkeit von Beziehungen ist für die kindliche Psyche und Entwicklung ganz wesentlich, weil sie Bindung ermöglicht, die wiederum die Grundlage für Selbstwert und Identität bildet. Dabei spielt es nach unserer Auffassung eine geringere Rolle, wie lange sich die Eltern jeweils mit dem Kind befassen. Wesentlicher für die Bindung ist, in welchem Umfang und wie regelmäßig das Kind bei seinen Alltagsthemen in Interaktionen mit beiden Eltern treten und sich mitteilen, lernen, Bestätigung oder Korrektur erfahren kann. Eltern müssen nach einer Trennung im Interesse ihres Kindes dafür sorgen, dass dieses beide als vollumfängliche, verlässliche Ansprechpartner weiter erleben kann. Der Gesetzgeber muss dies in seiner Rahmensetzung für die Trennungsrechtsprechung beachten und darf einer – oft irreparablen Entfremdung von einem Elternteil keinerlei Vorschub leisten, außer in begründeten Ausnahmefällen (etwa Missbrauch oder Drogenabhängigkeit).

Wie wollen Sie sicherstellen, dass unscharfe, wissenschaftlich nicht fundierte Begrifflichkeiten bei der Bewertung des Kindeswohls – in
Ihrer Definition – nicht ideologisch missbraucht werden?

Dies lässt sich kaum sicherstellen. Auf dem Rücken der Kinder sollten keinerlei ideologische Diskussionen ausgetragen werden. In der Realität sind Trennungseltern jedoch immer in der Gefahr, ihre eigene Enttäuschung über die Trennung durch Scheinargumente zu überdecken und so auf Kosten ihrer Kinder den Ex-Partner zu manipulieren, auch durch sprachliche Mittel. Die Begriffe sind für jedes Milieu und jede einzelne Familie neu zu denken und zu interpretieren.

7. In Entscheidungen zu Umgang und Sorgerecht im Eilverfahren ist mit Hinblick auf das Hauptsacheverfahren zum Teil kein Rechtsmittelgegeben. Das Hauptsacheverfahren kann von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Damit werden im einstweiligen Rechtsschutz de facto unabänderliche Fakten geschaffen. Wie bewerten Sie diesen Umstand und was wollen Sie ggf. dagegen unternehmen?

Dieser Umstand ist einerseits gravierend, andererseits unvermeidlich. Solange dies nicht augenscheinlich schädlich für das Kind ist, sollten Gerichte daher Entscheidungen vermeiden, welche die Bindungen der Kinder irreparabel beschädigen konnten, auch wenn dies vorübergehende Rechtsnachteile für einen Elternteil mit sich bringt.

C. STRUKTUREN / GERICHTE / HELFERSYSTEM

L. Das Familienrechtssystem, also Gerichte und beteiligte Verfahrensbeteiligte, zeigen sich überlastet. So gab es kürzlich einen dringenden Aufruf der Berliner Jugendämter nach Personal. Der Bedarf wird bereits jetzt teilweise durch Personen gedeckt, die nicht ausreichend fachlich oder persönlich geeignet erscheinen, z. B. Richter auf Probe in hochstrittigen Fällen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass bei offenbar drastisch steigendem Bedarf, die Qualifikation der Verfahrensbeteiligten, und zwar fachlich wie persönlich, nicht weiter verringert, sondern verbessert wird?

Ein geschlossenes Konzept hat die AfD für diesen Bereich aufgrund der Priorisierung anderer Themen bisher nicht erarbeitet. Weitere Details bedürfen einer genaueren Diskussion innerhalb der AfD, bei der wir offen sind für Fachbeiträge aus dem Bereich der praktischen Familienfürsorge. Folgende Grundlinien zeichnen sich jedoch bisher schon ab:

1. Die AfD strebt verbindliche Mediation vor jedem Trennungsverfahren an, ausgenommen Situationen in denen chronische Gewaltmuster erkennbar sind. Dadurch könnten viele Paarbeziehungen mit oder ohne Trauschein wieder ,,geheilt“ werden, was eine Vielzahl voreiliger Trennungen und in der Folge sinnloser Gerichtsverfahren ersparen kann. Hierzu könnten bereits erfolgreiche Projekte wie die Dresdener Initiative Trennungskinder (DIT) gefördert und bundesweit ausgebaut werden. Generell wäre die Ausbildung von Mediatoren zu fördern.

2. Kritisch unter dem Gesichtspunkt der Transparenz für die Gesellschaft sieht die AfD den Bereich der Kontrolle der Jugendämter, der häufig nicht ausreichend unabhängig gewährleistet ist bzw. von den entsprechenden formal unabhängigen Amtspersonen nicht ausreichend wahrgenommen wird. Hier bestehen auch teils komplexe Interessenverflechtungen, die vielfach zu korruptem Verhalten geführt haben und führen, das weder im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen noch im Interesse der Öffentlichkeit und Gesellschaft sein kann. Diese Verflechtungen könnten etwa durch von Behörden unabhängige, fachlich und sachlich gut ausgebildete Ombudspersonen durchbrochen werden, die weder wirtschaftliche noch sonstige eigene Interessen am Betrieb der Jugendfürsorge haben, sondern eine von jeglichen staatlichen Stellen unabhängige Aufsichtsfunktion wahrnehmen und mit eigenen Petitions- und Kontrollrechten ausgestattet sind. Diese Ombudspersonen könnten ähnlich der Rundfunkbeiräte parallel zu Kommunal- oder Kreistagswahlen öffentlich gewählt werden. Es wäre aber auch denkbar, dass alle im jeweiligen Parlament vertretenen Parteien sowie die Religionsgemeinschaften mit dem Status einer KdÖR jeweils einen Vertreter in ein Ombudsforum entsenden, dass sich dieser Aufgabe widmet.
3. Vorbeugung ist aber auch hier besser als Heilung. Daher wollen wir die Familienbildung bereits ab der Grundschule im Lehrplan verankern, indem die Kinder Konfliktlösung in und außerhalb der Familie üben, indem der Weft von Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Hilfsbereitschaft – auch in einer Partnerschaft und Ehe – anhand geeigneter, altersgerechter pädagogischer Methoden und Konzepte verdeutlicht wird.

2. Kinderheimplätze, die geschaffen wurden, müssen aus wirtschaftlichen Gründen nun auch belegt werden. Das ist bekannt. Gleiches ist bei weiterem Ausbau, auch anderer Verfahrensbeteiligter zu erwarten, vor allem dann, wenn sie wirtschaftlich abhängig sind. Wie stellen Sie sicher, dass nicht Fälle konstruiert werden, um dann die geschaffenen erweiterten Strukturen auch wirtschaftlich zu bedienen?

Diese Detailfrage wurde von der AfD bisher nicht konkret bearbeitet. Prinzipiell kann aber auch hier eine unabhängige Ombudsperson mit eigenen Auskunfts- und Sanktionsrechten wie bereits skizziert hilfreich sein.

3. In diesem Zusammenhang: Die Anzahl von Inobhutnahmen Minderjähriger ist besorgniserregend und steigt jährlich. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Situation zu verändern?

Die Hauptursache für die steigenden Zahlen von Inobhutnahmen ist aus Sicht der AfD eine Abnahme von Erziehungskompetenz bis hin zum Erziehungsversagen in breiten Schichten der Bevölkerung, weil intakte Familie immer häufiger nicht gelingt und es oft auch bereits in der Eltern- und Großelterngeneration an entsprechenden erfolgreichen Vorbildern mangelt. Diese Situation zieht sich durch alle Bevölkerungs- und Bildungsschichten.

Die AfD will dem mit einem breiten Programm zur Familien- und Partnerschaftsbildung und -erziehung vorbeugend begegnen, dass die zunehmend nicht mehr in der Familie weitergegebenen Fähigkeiten bereits in Kindergarten und Schule vermittelt, aber auch mit und nach der Familiengründung gezielt Angebote zur Kindererziehung macht, die zielgruppenorientiert aufbereitet und ggf. auch finanziell gefördert werden, damit sie allen Eltern zugänglich sind. Diese Programme können aufgrund der Priorität des elterlichen Erziehungsrechts aber nur offene Angebote sein. Die Förderung ist auf solche Träger bzw. Anbieter zu begrenzen, welche ein grundgesetzkonformes Ehe- und Familienbild vertreten.

4. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass beispielsweise bei Sozial- und Arbeitsgerichten zusätzlich zum Richter zwei Ehrenamtliche beigeordnet werden, während am Familiengericht erhebliche Entscheidungen, die in die Grundrechte eingreifen können, an einer einzigen Person hängen, und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Die AfD hat hierzu noch keine konkrete Position entwickelt. Vom Prinzip her steht die AfD aber als Partei der Meinungsfreiheit und des Rechtsstaates einer ausgewogenen Verteilung von Entscheidungsmacht auch in diesem sensitiven Bereich positiv gegenüber. In Familienrechtssachen sollten aber grundsätzlich so wenig wie möglich Personen involviert sein, um die Schutzrechte der Betroffenen zu schützen, aber auch die Kosten überschaubar zu halten. Die verbindliche Mediation vor dem Gang zum Familiengericht sehen wir als einen gangbaren Weg an, um einen Großteil der Fälle vorgerichtlich einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen, bei der die Rechte der Kinder bestmöglich gewahrt bleiben.

5. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass der Richter selbst entscheiden kann, wen er als Verfahrensbeistand und als Gutachter benennt, also Personengruppen, die wirtschaftliche Interessen verfolgen? Sehen Sie hier einen Interessenskonflikt? Falls ja, wie wollen Sie dem entgegentreten?

Die AfD hat hierzu noch keine konkrete Position entwickelt. Unser Grundansatz wäre aber, mittels verbindlicher Mediation ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Gutachterverfahren ist kritikwürdig.

6. Nach unserer Erfahrung gibt es weder für fachliches noch persönliches Fehlverhalten von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern wirksame Kontrollorgane. Beide Institutionen, Gericht und Jugendamt, prüfen den Vorwurf im eigenen Haus: Sie kontrollieren sich also selbst So laufen z. B. Befangenheitsanträge gegen Richter oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Jugendamtsmitarbeiter i. d. R. nicht nur de facto ins Leere. Vielmehr erleben wir, dass dies dem Petenten im weiteren Verlauf der Verfahren negativ angelastet wird. Wie wollen Sie das im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ändern? Welche unabhängigen Kontrollorgane könnten Ihrer Meinung nach zwischengeschaltet werden?

Die AfD hat hierzu noch keine konkrete Position entwickelt. Vom Prinzip der Rechtsfreiheit her wäre eine Ombudsperson sinnvoll, wie weiter oben bereits ausgeführt.

7. Eltern haben derzeit kein Rechtsmittelgegen vermutetes Fehlverhalten eines Verfahrensbeistandes. Wie bewerten Sie diesen Umstand und wie wollen Sie das ggf. ändern?

Zu dem hier geschilderten Umstand hat die AfD keine konkreten Erkenntnisse und entsprechend noch keine Position entwickelt. Sollte dies zutreffen, wäre dies als kritisch zu bewerten und ggf. zu ändern.

Die AfD will generell dem Grundgesetz wieder Geltung verschaffen und somit auch die Elternrechte gegenüber dem Staat stärken. Konkret fordern wir, die Einmischung des Staates in das lt. Art. 6 GG garantierte Elternrecht zur Kindererziehung zu beenden, die in Form einer einseitigen Förderung außerhäuslicher Kinderbetreuung durch den Staat praktiziert wird. Dadurch werden Eltern durch wirtschaftlichen Druck gezwungen, das vom Staat besonders geförderte Modell der Kleinkinderbetreuung zu wählen. Die AfD möchte generell Verfahrenswege vereinfachen und verkürzen und unnötige Bürokratie abbauen, nicht nur im Familienrecht. Speziell dort wollen wir m Interesse einer Befriedung von Familienbeziehungen und eines Schutzes vor wirtschaftlichem Ruin schnelle Entscheidungen erreichen. Ein erheblicher Teil der Belastungen bei Trennungen entsteht durch die Anwaltskosten. Daher favorisieren wir einen Ausbau der vorgerichtlichen Konfliktlosungsmöglichkeiten, etwa in Form der verbindlichen Mediation.

8. Häufiges Mittel am Familiengericht sind Gutachten, die lt. zweier Studien zwischen 50 und 75 Prozent fehlerhaft sind. Zudem liegt die Auswahl des Gutachters einzig in der Hand des Richters. Wie wollen Sie die Qualität dieses Instruments insgesamt verbessern? Wie wollen Sie sicherstellen, dass bei familienrechtlichen Begutachtungen die Grundrechte der Eltern und der Kinder eingehalten werden, ohne dass sich das negativ auf die familiengerichtlichen Verfahren auswirkt, z. B. bei Verweigerung an der Teilnahme?

Hierzu hat die AfD noch keine konkrete Position entwickelt. Das Gutachterverfahren ist kritikwürdig.

9. Das deutsche Recht sieht Zwangsberatung vor, z. B. bei Schwangerschaftsabbruch. Wie stehen Sie dazu, jedem gerichtlichen Antrag zwingend ein Streitschlichtungsverfahren, z.B. in Form von Mediation, voranzustellen?

Die AfD unterstützt eine verbindliche Streitschlichtung vor dem Trennungsverfahren.

1.0. Verfahrensbeistand und Jugendamt vertreten die Interessen der Kinder. Häufig erleben wir, dass der geäußerte Wille des Kindes dabei individuell interpretiert wird. Hierzu sind weder Verfahrensbeistand noch JA-Mitarbeiter qualifiziert. lm Ergebnis entspricht das interpretierte Interesse möglicherweise nicht dem Kindeswillen, sondern möglicherweise dem des Verfahrensbeteiligten. Wie bewerten Sie die Situation und wie wollen Sie dem ggf. entgegentreten? Der Kindeswille ist grundsätzlich manipulierbar, da Kinder noch nicht vollumfänglich befähigt sind, eigene Entscheidungen zu treffen bzw. deren Tragweite und Auswirkungen auf sich und andere vollständig zu verstehen. Daher hat die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Verfahrensbeistands von fremden, insbesondere auch wirtschaftlichen, Interessen größte Bedeutung. Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, müssen Verfahrensbeistände durch eine ebenfalls von Behörden unabhängige, sanktionsbewehrte Instanz überwacht werden. Hierzu wäre die bereits genannte Ombudsperson bzw. eine Ombudsstelle ein geeignetes Mittel, allerdings ist dies bisher in der AfD nicht in den Einzelheiten diskutiert und beschlossen worden. Generell sollten sich die Verfahrensbeistände am Kindeswohl im Sinne der Kinderrechtscharta der UN orientieren. Dazu gehört, dass Kinder einen Anspruch auf Bindung an und Umgang mit beiden Eltern haben, aber auch an Zuwendung und Versorgung. Dieser Anspruch richtet sich an beide Eltern gleichermaßen.

D. BETREUUNGSMODELLE / WECHSELMODELL

L. Besonders Vertreter von Väterrechtsorganisationen und einige Fachleute – bei weitem nicht allel drängen auf die gesetzliche Festlegung des Wechselmodells (WM) als Regelfall mit Hinweis auf
andere europäische Ländern, in denen das WM bereits längere Zeit praktiziert wird. Berichte dieser Länder, in denen die Erfahrungen mit dem WM als Regelfall kritisch bewertet werden und deshalb wieder abgeschafft wird oder werden soll, werden von den Befürwortern ignoriert. Wie stehen Sie zum Wechselmodell a) generell, b) als Regelfall und c) bei Gewalthintergrund?

Im Bundesfachausschuss Familienpolitik der AfD wird das Wechselmodell kontrovers diskutiert und im Sinne des Kindeswohls grundsätzlich mehrheitlich positiv bewertet. Eine Aufnahme der Forderung, das Wechselmodell zum gesetzlichen Regelfall zu machen, von dem das Familiengericht jedoch – mit Begründung abweichen darf – wurde vom Parteitag nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern durch Nichtbefassung lediglich verschoben. Ein Gewalthintergrund stellt für die AfD einen möglichen Ausschlussgrund für das Wechselmodell dar.

Soll es ihrer Meinung nach als Regelfall nach der Trennung auch gegen den Willen eines Elternteils festgelegt werden können? Auch gegen den Willen des Vaters?

Ja. Die Realität der Trennungskonflikte ist sehr komplex. Da Einzelresidenz im Fall der nicht einvernehmlichen Trennung in der Regel angeordnet wird, ergeben sich vergleichsweise häufig a) Fälle, in denen Väter Unterhalt und Umgang verweigern und b) Fälle, wo Mütter den Umgang mit dem Vater behindern oder vereiteln, obwohl dieser den Umgang wünscht. Die Kinder sind Leidtragende, werden oft gegen den abwesenden Elternteil manipuliert, viel zu viele verlieren innerhalb weniger Jahre den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteilvöllig. Damit will sich die AfD nicht abfinden. Das dominierende Prinzip muss hier Verantwortung sein. Partner, die sich trennen, muten ihren Kindern erhebliche Hätten zu, um eigene Konflikte zu entschärfen. Nach der Aufgabe des Schuldprinzips als Leitlinie der Trennungsrechtsprechung sind beide Eltern zu gleichen Teilen für die Trennung verantwortlich und müssen entsprechend zu gleichen Teilen die weitere Verantwortung für das Wohlergehen und das Aufwachsen ihrer Kinder übernehmen. Dem kann es entsprechen, dass die Mutter zulassen muss, dass die gemeinsamen Kinder regelmäßig zeitweise beim Vater wohnen und auch von diesem in gleichem Maße beeinflussbar bleiben wie durch die Mutter. Es kann gleichermaßen bedeuten, dass der Vater eine entfernt liegende Arbeitsstelle, die eine regelmäßige Betreuung der Kinder unmöglich macht, ebenso wenig antreten kann wie dies während der Ehe derselben bzw. der Bindung zu seinen Kindern zuträglich gewesen wäre. Es kann auch bedeuten, dass die Eltern sich für verschiedene Betreuungsmodelle entscheiden, je nachdem wie diese zu ihrer beruflichen Situation passen. Es sind gleichwohl eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, in denen das Gericht wohlbegründet vom Regelfall der Doppelresidenz abweichen und Einzelresidenz anordnen kann, etwa wenn einer der Elternteile auch nach längerer ernsthafter Suche keine wohnortnahe Arbeit finden kann, die seiner Qualifikation entspricht, und natürlich bei strafwürdigem Verhalten eines Elternteils.

Inwieweit soll Ihrer Meinung nach das Betreuungsmodell vor der Trennung Einfluss nehmen auf die Betreuungsform nach der Trennung? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Kontinuitätsgrundsatz?

Eine Trennung bedeutet einen Neuanfang für alle Familienmitglieder – für die einen aus freier Entscheidung, für die anderen, insbesondere in der Regel die Kinder, unfreiwillig, schmerzlich, aber gleichwohl unvermeidlich. Das Betreuungsmodell vor der Trennung kann daher, insbesondere nach Aufgabe des Schuldprinzips als Leitlinie der Familiengerichte – nicht Maßstab für die Betreuungsform nach der Trennung sein. Wichtiger als die Kontinuität der Betreuungsform ist aus Sicht der AfD die Kontinuität der Bindung an beide Elternteile, sofern diese dazu bereit sind und dem nicht nachgewiesene Ausschlussgründe entgegenstehen (2.8. Missbrauchs- oder Gewaltdelikte).

Würden Sie mit einer Partei koalieren, die das Wechselmodell nach Trennungen als Regelfall fordert. Wenn ja, warum?

Ja, aus den oben genannten Gründen.

2. In Kindschaftssachen muss stets die Frage nach Kindes- und/oder Betreuungsunterhalt geklärt werden. Gesetzt den Fall, die Mutter hat bis zur Trennung die Care-Arbeit überwiegend übernommen und z. B. auf eine eigene Karriere weitestgehend verzichtet. Nach der Trennung begehrt der Vater das Wechselmodell. Wie wollen Sie verhindern, dass das WM missbraucht wird, um Unterhaltszahlungen zu umgehen?

Die Frage wurde bereits beantwortet. Nach einer Trennung muss alles neu austariert werden. Auch wenn zuvor eine eheliche Arbeitsteilung dahingehend praktiziert wurde, dass ein Elternteil allein für die häusliche Betreuung und Erziehung zuständig war, kann dies nach der Trennung nicht zwangsläufig fortgeführt werden. lm Interesse des Erhalts der Bindung an beide Elternteile müssen beide Eltern ihr Leben dergestalt neu ordnen, dass jeder die Elternaufgaben inhaltlich vollumfänglich, lediglich zeitlich eingeschränkt, übernimmt. Die Bindungsforschung zeigt, dass die gemeinsam verbrachte Alltagszeit der wesentliche Faktor für die Bindung an eine Person und damit die aus dieser Bindung erwachsene Identität und Selbstwert darstellen. Diese trotz der Trennung der Eltern ungebrochen zu erhalten halten wir für wesentlicher als ein den Eltern konvenientes Betreuungsregime zu zementieren, obwohl die dafür notwendige Grundlage der Ehegemeinschaft und der ehelichen Aufgabenteilung aufgegeben wurde.

3. Die Belange von Kindern, die in einer festen Familienkonstellation mit später Trennung aufwachsen, unterscheiden sich oftmals grundsätzlich von jenen, deren Eltern sich früh trennten oder nie eine engere Beziehung pflegten, so dass die Kinder kaum Bindung zum Vater haben. Für beide Gruppen gelten die gleichen Gesetze. Wie stellen Sie sicher, dass beide Gruppen adäquat unideologisch, kind- und bedarfsgerecht behandelt werden?

Klare Abstammung und Identität sind ganz wesentliche Eckpfeiler einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung. Auch eine frühe Trennung ändert nichts daran, dass das Kind wesentliche körperliche und charakterliche Merkmale von beiden biologischen Eltern geerbt hat und sich aus diesen als Selbst begreifen lernt, Identität erhält und entwickelt. Jedes Kind und jeder Mensch hat das Grundrecht, seine Abstammung und damit Identität zu kennen. Entsprechend tritt die AfD für Regelungen ein, die jedem Kind entsprechend seines A|ters einen Zugang zu seinen biologischen Eltern ermöglichen. Es gibt jedoch eine Reihe von Konstellationen, in denen sich ein geteiltes Aufziehen gemeinsamer Kinder nicht umsetzen lässt, weil Bereitschaft oder Fähigkeit eines Elternteils dem entgegenstehen. Daran kann oft auch eine gerichtliche Anordnung nichts ändern. In diesen Fällen sind Regelungen unverzichtbar, die den besonderen Belangen der Alleinerziehenden und ihrer Kinder gerecht werden. Diese Probleme lassen sich im Einzelfall weder politisch noch juristisch zufrieden stellend lösen, hier ist das Scheitern als Teil des menschlichen Strebens anzuerkennen und zu akzeptieren. In der Gesamtheit muss das politische und juristische Ziel sein, dass Kinder a) in ausreichender Zahl geboren werden, um das Staatsvolk zu erhalten und b) in der weit überwiegenden Mehrzahl in gesunden und stabilen Familien aufwachsen. Hierzu sind Familienbildung und wirtschaftliche Sicherheit für Familien entscheidende Voraussetzungen, die zu schaffen die staatliche Ordnung und entsprechend auch die Parteien als Teil derselben verpflichtet sind.

Erstes Ziel der AfD ist es, die Zahl der Scheidungen und Trennungen und damit der Kinder, die vom Scheitern der Elternbeziehung betroffen sind, drastisch zu reduzieren. Hierzu sind die gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine modern gelebte, aber lebenslang beständige klassische Familie aus Mann, Frau und ihren Kindern zu verbessern. Die Leistungen der Familien für die Gesellschaft sind angemessen auszugleichen, etwa durch Steuererleichterungen und durch höhere Rentenleistungen.´

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung

Mütterlobby

2 Gedanken zu “Wahlprüfsteine der Mütterlobby an die AFD

  1. Also, im Klartext, die AfD will eine neo-konservative Familienpolitik vermittelt durch neo-liberale Wirtschaftsmodelle aufbauen. Das bedeutet Zwangsadoptionen durch Zuarbeit von Adoptionslobbies, erschwerte Schwangerschaftsabbrüche, Verfolgung und Sanktionen gegen alleinerziehende Mütter, gesellschaftlichliche Ausgrenzung alleinstehender Frauen, Sanktionen gegen Schwule & Lesben, Abschaffung des GG Para 6 etc.

    Dazwischen diverse Augenwischerei zum Mütter-Stimmenfang.

    Sehr alarmierend:

    „Zum anderen wollen wir die Adoption von Säuglingen durch ungewollt kinderlose Paare erleichtern, so dass für Frauen in wirtschaftlicher oder anderer Notlage immer die reale Möglichkeit besteht, ihr Kind am Leben und in einer anderen Familie aufwachsen zu lassen. “

    Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Kinder aus „Hochkonflikt-Familien“, oder von Frauen, die „in wirtschaftlicher Notlage sind“, die Kinder weggenommen werden und zwangsadoptiert werden. Wer kein Geld hat, bekommt keines vom Staat. Stattdessen wird Geld mit den Kindern gemacht. Dass was wir jetzt schon im Kleinen haben, wird dann ganz gross werden.

    Das sind alles Neoliberal vertriebene Neo-Konservative Modelle aus USA/UK. Wir ringen derzeit auf vielen gesellschaftlichen Ebenen mit Mustern eines versteckten Faschismus. Der nächste Schritt wäre dann der offene Faschismus.

    Das muss uns allen endlich klar werden. DIE AfD ist das Symptom einer Krankheit, und auf jeden Fall keine Heilung!

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